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Wirtschaftsethische Dimensionen und Herausforderungen


Interdisziplinäre Fachtagung der Arbeitsstelle Wirtschaftsethik an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Vom 11.03. - 13.03.2010

Auf der interdisziplinären Tagung soll das Verhältnis von Marktwirtschaft und Menschenrechten aus verschiedenen Perspektiven diskutiert werden. Folgende übergeordnete Fragen stecken dabei das Feld ab: Braucht ein marktwirtschaftliches System einen Ordnungsrahmen, der Menschenrechte garantiert? Trägt ein marktwirtschaftliches System aus sich heraus zur Achtung der Menschenrechte bei? Welche Verantwortung kommt dem Staat und den Unternehmen bei der Durchsetzung von Menschenrechten zu? Inwieweit rechtfertigt die Durchsetzung der Menschenrechte staatliche Eingriffe in die „Freiheit“ einer auf Wettbewerb basierenden Marktwirtschaft? Inwieweit verpflichten andererseits Menschenrechte zur Marktwirtschaft? Diese Fragen werden spätestens seit Beginn des 19. Jahrhunderts intensiv diskutiert, einer Zeit, in der die Idee der Menschenrechte noch jung war und sich die ökonomische und soziale Lage großer Teile der Bevölkerung in Europa zunehmend verschärft hat. Aber auch heute in einer ökonomisch globalisierten Welt stellt das Verhältnis von Marktwirtschaft und Menschenrechten eine große Herausforderung für Wissenschaft, Wirtschaft und Politik dar.

Das betrifft z. B. die zunehmende Armut weiter Teile der Erdbevölkerung, niedrige Sozialstandards in der globalen Wertschöpfungskette vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern, die Auswirkungen einer im ökologischen Sinn nicht nachhaltigen Wirtschaftsweise besonders auf die Armen dieser Welt u. v. m. Aber auch die Industrienationen selbst haben, trotz des erreichten Wohlstands, mit sozialen und ökonomischen Problemen zu tun, die menschenrechtlich relevant sind. Dazu gehören vor allem die dauerhaft hohe Arbeitslosigkeit mit ihren Folgen, die sozialen Auswirkungen des Niedriglohnsektors, die damit einhergehende Kinderarmut, die Problematik fairer Chancengleichheit im Bildungssystem, die Frage der Geschlechtergerechtigkeit bspw. im Hinblick auf Lohnunterschiede u. a. m. Gerade auch in der aktuellen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zeigt sich die Störanfälligkeit realer marktwirtschaftlicher Systeme, deren Folgen für die Ökonomie – im doppelten Wortsinn als Wissenschaft und wirtschaftliche Praxis – noch nicht absehbar sind. Dabei geht es aber nicht nur um die Stabilität marktwirtschaftlicher (Sub-)Systeme, sondern auch um ihre gerechtigkeitsethische Dimension. Insbesondere die aktuelle Diskussion um den so genannten Methodenstreit in der Ökonomie, in dem es um die Kritik einer Renaissance der Ordnungsökonomie geht, ist dafür kennzeichnend.

Wir wollen die Menschenrechte also zu einem konzeptionellen und programmatischen Ausgangspunkt nehmen und von dort aus die Ökonomie wirtschaftsethisch reflektieren. Dabei soll der Begriff Menschenrechte nicht eng gefasst und nicht (nur) politisch, sondern (auch) philosophisch verstanden werden. Menschenrechte können als Konkretisierung der Menschenwürde aufgefasst werden. D. h. wer nach dem Verhältnis von Marktwirtschaft und Menschenrechten fragt, fragt nach einer menschwürdigen ökonomischen und gesellschaftlichen Ordnung. Unter Menschenrechten sollen dabei nicht nur die liberalen (negativen) Abwehrrechte verstanden werden; das wäre für die Fragestellung zu eng. Wirtschaftsethisch von Bedeutung sind vor allem die (positiven) Leistungsrechte, d. h. die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, und ihr nicht unproblematisches Verhältnis zu den Abwehrrechten. Entscheidend ist, dass damit eine rechtebasierte Perspektive eingenommen wird, die gerechtigkeitstheoretisch orientiert ist und nach den legitimen Ansprüchen bzw. andersherum nach dem Geschuldeten fragt.

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