Leistungsnachweis / Formblatt Nr. 5

 

Bitte drucken Sie selbstständig einen Leistungsnachweis über QIS aus und legen Sie diesen dem BAföG-Amt vor!


Ein ordnungsgemäßes Studium liegt in der Regel vor

  • wenn im Hauptfach Bachelor Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik im Durchschnitt 25 CP im Semester erbracht wurden.
  • wenn im Nebenfach Bachelor Betriebswirtschaftslehre / Volkswirtschaftslehre im Durchschnitt 5 CP im Semester erbracht wurden.
  • wenn im Hauptach Master in International Management, Master in International Economics and Economic Policy, Master in Money and Finance, Master in Betriebswirtschaftslehre oder Master in Wirtschaftspädagogik im Durchschnitt 25 CP im Semester erbracht wurden.

Die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt Nr. 5 - rosa Zettel) wird nur noch in Zweifelsfällen vom BAföG-Amt verlangt. Falls das BAföG-Amt Sie dazu auffordert, versehen Sie das Formblatt Nr. 5 bitte mit Ihren persönlichen Angaben und werfen Sie es zur weiteren Bearbeitung in den Briefkasten des Prüfungsamtes ein. Nach erfolgter Bearbeitung können Sie es im Prüfungsamt während der Zeugnisausgabe-Sprechstunde abholen.

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