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2. Erkenntnisobjekt:
Bei dem Vergleich handelt es sich um einen Phaenomenvergleich. Untersucht werden soll das Phaenomen Armut von Frauen im Alter. Dazu wird ein Laendervergleich innerhalb der EU mit den Laendern West-Deutschland, Frankreich und Niederlande gewaehlt. Die Laenderauswahl erfolgte aufgrund der nationalen und kulturellen Herkunft der Autorinnen einerseits und andererseits aufgrund der guenstigen Vergleichbarkeit der Daten innerhalb der EU. Bei der Vergleichsebene handelt es sich ueberwiegend um eine Makrobetrachtung, jedoch ist in einzelnen Faellen zur Differenzierung zwischen verheirateten und alleinstehenden Frauen eine Mesobetrachtung notwendig. Um die Ursachen der Armut aelterer Frauen untersuchen zu koennen, werden sowohl die Alterssicherunssysteme als auch die Renteneinkommen und die Erwerbsbiographien aelterer Frauen herangezogen. Somit handelt es sich um einen Vergleich von sowohl Entwicklungen als auch von Zustaenden.
3. Erkenntnisinteresse:
Das Ziel des vorliegenden Vergleichs ist es, die moeglichen Ursachen fuer Armut von Frauen aufzudecken. Durch den Vergleich von drei europaeischen Laendern sollen einerseits Tendenzen der Einkommensverteilung aelterer Frauen aufgezeigt werden und andererseits ein Zusammenhang zwischen Familienstand, Erwerbsbiographie und der Einkommensverteilung aelterer Frauen verdeutlicht werden. Das oben angesprochene besondere Interesse der Autorinnen an der Situation von Frauen im Alter bewirkt, dass die Autorinnen Thesen hinsichtlich einer zukuenftigen oekonomischen Besserstellung von Frauen im Alter skeptisch gegenueberstehen.
4. Erkenntnismethode:
Das Phaenomen der weiblichen Altersarmut wird als hinreichend bekannt unterstellt. Schwerpunkt des Vergleichs wird die Erklaerung des Phaenomens und seiner Ursachen sein. Die Autorinnen verwenden dabei ausschliesslich Sekundaerdaten und stuetzen sich auf andere Vergleiche.
3.1. Altersarmut von Frauen in der BRD
Von den ca. 1,9 Mio. verheirateten Frauen in der BRD verfuegten 1984 nur 1,1 Mio. ueber ein eigenes Renteneinkommen. Dies entspricht 58,1%, wohingegen 95,7% aller verheirateten Maenner eine eigene Rente erhielten. Der Anteil der verheirateten Frauen, deren eigene Einkommen aus Rente nicht die Armutsgrenze von 60 % des durchschnittlichen Renteneinkommens uebersteigen, ist dementsprechend hoch und betraegt 89,9%. Noch unter den Armutsgrenzen von 40% und 50% liegen die Einkuenkfte von 82,4% bzw. 86,8%. Bei den verheirateten Maennern betrugen dagegen nur von 11,8% bzw. 8,6% bzw. 6,7% die Renten weniger als die Armutsgrenzen von 60%, 50% und 40%. Von den alleinstehenden Frauen erreichten 25,4% bzw. 17% bzw. 9,1% nicht die Armutsgrenzen von 60%, 50% und 40%. Die Einkommenssituation alleinstehender Frauen gemessen an eigenen Renteneinkommen stellt sich wesentlich besser dar als die verheirateter Frauen, der Anteil armer Frauen ist aber selbst bei den alleinstehenden Frauen bei allen Armutsgrenzen doppelt so hoch wie bei den verheirateten Maennern.
3.2. Altersarmut von Frauen in Frankreich
1984 verfuegten in Frankreich 969.000 von 1.4 Mio. verheirateter Frauen ueber eine eigene Rente, d. h. 68,2% im Vergleich zu 96% der verheirateten Maenner. Im gleichen Jahr erreichten 76,2% dieser Frauen die 40%-Armutsgrenze nicht, bei den Maennern waren es nur 16,7%. Die 50%-Armutsgrrenze wurde von 82,1% der Frauen und 22,7% der Maenner nicht errreicht. Unter der 60%-Armutsgrenze lagen 86,2 % der Frauen und 27,7% der Maenner. Von den alleinstehenden Frauen blieben 1984 23,8% unter der 40%-Armutsgrenze, 31,3% unter der 50%-Armutsgrenze und 43,5% unter der 60%-Armutsgrenze. So stellt sich die Rentensiuation der alleinsthehenden Frauen zwar wesentlich guenstiger als die der verheirateten dar, doch sind jeweils gut ein Drittel mehr an alleinstehenden Frauen den jeweiligen Armutssituationen ausgesetzt als verheiratete Maenner.
3.3. Altersarmut von Frauen in den Niederlanden
1984 verfuegten 84% aller verheirateter Frauen bzw. 98,7% aller verheirateter Maenner ueber eine eigene Rente. Von den verheirateten Frauen erreichten 15,8% die 40%, 50% und 60% Armutsgrenze. Das maennliche Pendant fuer die 40%, 50% und 60% Armutsgrenze lag bei 1,3%. Der Anteil der alleinstehenden Frauen die die 40%, 50% und 60% Armutsgrenze erreichten betrug 1,4%. Dass diejenigen Personen, deren Renteneinkommen ueber der 40% Armutsgrenze liegt, auch alle die 60% Armutsgrenze uebersteigen, weist auf ein relativ hohes Grundniveau der hollaendischen Renten hin.
4.1. Alterssicherung in der BRD
Das Renteneintrittsalter liegt in der BRD fuer Maenner bei 65 Jahren, fuer Frauen bei 60 Jahren. Rentenberechtigt sind Angestellte und ArbeiterInnen, die mindestens 15 Jahre lang Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Die Hoehe des Altersruhegeldes errechnet sich nach der Anzahl der versicherten Jahre und der Hoehe der vergangenen Einkommen im Verhaeltnis zu den Einkommen der Gesamtheit der Versicherten, so dass Angestellte und ArbeiterInnen im Durchschnitt 63% ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Witwen (und Witwer) koennen ausserdem eine Hinterbliebenenrente beziehen, die 60% der Rente des verstorbenen Ehegatten (oder der Ehegattin) betraegt. Eigene Renteneinkommen werden allerdings angerechnet und mit der Hinterbliebenenrente verrechnet. Seit 1986 wird Frauen fuer die Erziehung eines Kindes ein sog. Babyjahr zur Rentenanwartschaft hinzugezaehlt, falls sie nach der Geburt des Kindes nicht erwerbstaetig waren. Mit der Rentenreform 1992 wurden die anrechnungsfaehigen Erziehungszeiten auf bis zu drei Jahre pro Kind ausgedehnt, wobei sich die Anrechnungsjahre bei dicht aufeinanderfolgenden Geburten gegenseitig aufheben. Diese Regelung gilt nur fuer Kinder, die ab dem 1.1.1992 geboren wurden.
4.2. Alterssicherung in Frankreich
In Frankreich besteht ein aus dem Staatshaushalt finanziertes Grundsicherungssystem mit Zusatzrente. Der Geltungsbereich der Rentenversicherung erfasst Arbeiter und Angestellte, die Altergrenze betraegt fuer Maenner und Frauen 50 Jahre. Das Gros der erwerbstaetigen Frauen ist im Régime Général, dem Sozialversicherungssystem, erfasst, das nur ein Quartal Mitgliedschaft fuer den Anspruch auf Rente voraussetzt Der Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit wirkt sich im franzoesichen System nicht unbedingt unguenstig fuer die Berechnung der Renten aus, da nur die zehn besten Einkommensjahre zugrundegelegt werden, d.h. der Durchschnitt der zehn hoechsten Arbeitsentgelte (die Beitragbemessungsgrenze lag 1989 bei 10.540 FFR monatlich). Teilzeitbeschaeftigte mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 40% der allgemeinen Arbeitszeit sind in das soziale Sicherungssystem integriert.
4.3. Alterssicherung in den Niederlanden
Das Kernsystem der Alterssicherung in den Niederlanden ist durch das Allgemeine Alterssicherungsgesetz AOW (Algemene Oudersdomswet) geregelt. Einen Anspruch auf Altersrente der niederlaendischen Alterssicherung hat, gemaess AOW, jede Person die:
- das 65. Lebensjahr erreicht hat und
- zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr versichert gewesen ist. Pflichtversichert ist jede Person, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und Einwohner der Niederlande ist oder kein Einwohner der Niederlande ist, jedoch aufgrund eines Beschaeftigungsverhaeltnisses in den Niederlanden lohnsteuerpflichtig ist.
Die Zielsetzung der AOW besteht darin, der gesamten Bevoelkerung im Alter eine Basisabsicherung auf dem Niveau des sozialen Minimums zu garantieren. Die Hoehe der Leistungen orientiert sich dabei am gesetzlich festgelegten Nettomindestlohn. 1991 lag der Nettomindestlohn bei 1.660,50 HFL. Auf dieser Grundlage unterscheidet das Gesetz bei Bemessung der Basisleistung zwei Leistungskategorien:
- Verheiratete, deren Partner juenger als 65 Jahre ist, und Alleinstehende erhalten bei vollstaendiger Versicherungszeit 70% des Nettomindestlohns. Zudem kann ein verheirateter Rentenberechtigter einen Zuschlag von 30 % des Nettomindestlohns beantragen.
- Verheiratete, deren Partner 65 Jahre oder aelter ist, bekommen maximal jeweils 50% des Nettomindestlohnes.
Zum Leistungskatalog gehoeren neben den Basisbetraegen noch ein monatliches Feriengeld sowie eine Abschlusszahlung an die Hinterbleibenen beim Tode des Rentenempfaengers. Eine Aufstockung der AOW-Rente kann zudem durch eine freiwillige Zusatzrente erfolgen.
5.1. Erwerbssituation von Frauen in der BRD
Im Jahr 1970 betrug die Zahl der Frauen im erwerbsfaehigen Alter 20 Mio. (1990: 21,3 Mio.), erwerbstaetig waren 9,6 Mio. Frauen (1990: 10,7 Mio.). Der Anteil der Frauen an allen Erwerbstaetigen lag im gleichen Jahr bei 36,6% (1989: 39,6%), der Anteil der erwerbstaetigen Frauen an den Frauen im erwerbsfaehigen Alter stieg von 48,1% 1970 auf 54,5% 1990. Die wesentlich hoehere Partizipationsrate von Maennern nahm im gleichen Zeitraum ab: sie fiel von 92,5% 1970 auf 82,2% 1990. Im Jahr 1990 gingen 30,6% der beschaeftigten Frauen einer Teilzeitarbeit nach und nur 2,1% der Maenner, so das 90,5% aller Teilzeitbeschaeftigten weiblich waren. Frauen verdienten 1970 durchschnittlich 69,6% des Stundenlohnes von Maennern (1989: 73%). Die Anzahl der Eheschliessungen im Verhaeltnis zur Gesamtbevoelkerung betrug 1970 7,3 (1990: 6,5), gleichzeitig entfielen auf 100 Heiraten 17,2 Scheidungen (1990: 33,9). Im Durchschnitt hatte 1970 jede Frau zwei Kinder (1990: 1,35 Kinder).
5.2. Erwerbssituation von Frauen in Frankreich
1970 waren in Frankreich 15,7 Mio. Frauen (1990:18,5 Mio.) im erwerbsfaehigen Alter, wovon 7,6 Mio. (1990: 9 Mio.) erwerbstaetig waren. So ergibt sich eine Partizipationsrate von 48,5% (1990: 57,7%) bei den Frauen, der eine Partizipationsrate von 86,9% (1990: 72,9%) bei den Maennern gegenuebersteht. Der Anteil der Frauen an allen Erwerbstaetigen betrug 1970 35,9% (1989: 42,3%). 1990 waren 23,8% der beschaeftigten Frauen teilzeitbeschaeftigt, der entsprechende Prozentsatz bei den Maennern war 3,5%. Der Frauenanteil an allen Teilzeitbeschaeftigten betrug 83,1% (1970: k.A.). Die Stundenverdienste von Frauen in Prozent der Maennerverdienste lagen 1970 bei 79,9% (1989: 81%). Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau lag 1970 bei 2,5 Kindern (1990: 1,8). Die Heiratsziffer betrug 1970 7,8 (1990: 5), die Scheidungsrate erhoehte sich von 9,9 1970 auf 40,8 1990.
5.3. Erwerbssituation von Frauen in den Niederlanden
1970 waren 4 Mio. Frauen im erwerbsfaehigen Alter, d.h. zwischen 15 und 64 Jahren (1990: 5 Mio.). Die Partizipationsrate dieser Frauen lag 1970 bei 30,4% (1989: 53,1%). Demgegenueber steht eine Partizipationsrate von 86,1% bei Maennern (1989: 80%). Der Anteil der Frauen an allen Erwerbstaetigen betrug 1970 27,5% (1990: 37,4%). 1990 waren 61,7% aller Frauen, bzw. 17,8% aller Maenner, gemessen in Prozent der Beschaeftigten teilzeitbeschaeftigt (1970: k.A.). Daraus ergibt sich ein Frauenanteil an allen Teilzeitbeschaeftigten von 70,4%. Der Stundenverdienst der Frauen, gemessen in Prozent des Maennerverdienstes, lag 1970 bei 71,8% (1990: 78%9). 1970 lag die durchschnittliche Kinderzahl je Frau bei 2,57 Kindern (1990: 1,62 Kindern). Die Heiratsziffer betrug 1970 9,5 (1990: 6,4), demgegenueber eine Scheidungsrate von 8,3 (1989: 31,8) steht.
Backes, Gertrud M. (1993), Frauen zwischen `alten´ und `neuen´ Altersrisiken, in: Naegele, Gerhard; Hans-Peter Tews (Hrsg.), Lebenslagen im Strukturwandel des Alters, Opladen, S.170-187.
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Schunter-Kleemann, Susanne (Hrsg.)(1992), Herrenhaus Europa, Berlin.
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