Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium ist ausschließlich in den Fachsemestern möglich, die nicht zulassungsbeschränkt sind und wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Den Antrag auf Teilzeitstudium erhalten Sie im Studien-Service-Center.

Bei einem Erstantrag muss die Sprechstunde der Studienfachberatung wahrgenommen werden.

Bei einem Wiederholungs- bzw. Folgeantrag ist ein angemessener Studienfortschritt nachzuweisen.

Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Leitung des Prüfungsamts.

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