Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium ist ausschließlich in den Fachsemestern möglich, die nicht zulassungsbeschränkt sind und wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Den Antrag auf Teilzeitstudium erhalten Sie im Studien-Service-Center.
Bei einem Erstantrag muss die Sprechstunde der Studienfachberatung wahrgenommen werden.
Bei einem Wiederholungs- bzw. Folgeantrag ist ein angemessener Studienfortschritt nachzuweisen.
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Leitung des Prüfungsamts.