Abgabe Abschlussarbeit – Formerfordernis ab 1. Oktober 2022!

Sehr geehrte Studierende,

Ab dem 01.10.2022 sind Abschlussarbeiten ausschließlich innerhalb der persönlichen Servicezeiten oder per Post in folgender Form beim Prüfungsamt einzureichen:

  • Masterarbeiten in zwei schriftlichen (fest gebundenen) Exemplaren und in elektronischer Form auf einem Datenträger.
  • Bachelorarbeiten als ein schriftliches (fest gebundenen) Exemplar. Sofern vom Themensteller eine elektronische Version gewünscht ist, geben Sie diese bitte zusammen mit der gebundenen Version auf einem Datenträger ab.

Bitte beachten Sie dazu die Servicezeiten des Prüfungsamts und vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe der Abschlussarbeit. Sollte das Abgabedatum außerhalb der persönlichen Servicezeiten des Prüfungsamtes liegen, genügt zur Wahrung der Frist auch die durch Poststempel nachgewiesene Aufgabe bei einem Postamt. Maßgeblich als Abgabedatum ist hier das Datum des Poststempels. Wir empfehlen Ihnen bei postalischer Übermittlung ein „Einschreiben“ bzw. ein „Einschreiben Einwurf“. Verzichten Sie bitte unbedingt auf Internetbriefmarken, da diese von der Post nicht gestempelt werden!

Wird die Abgabefrist nicht eingehalten oder die Abschlussarbeit nicht in der vorgeschriebenen Form abgegeben, gilt sie als nicht bestandene Prüfungsleistung! Bitte senden Sie uns Ihre Abschlussarbeit ab dem 01.10.2022 nicht per E-Mail - dies entspricht nicht der vorgeschriebenen Form!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prüfungsamt Wiwi

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