200 Euro Einmalzahlung für Studierende (Energiepauschale)

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren regulären Aufenthaltsort in Deutschland haben, können ab dem 15. März 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro beantragen.

Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende, Gaststudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Diese Einmalzahlung dient der Unterstützung von Studierenden aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel.


Weitere Informationen finden Sie auf dieser von der Goethe-Universität eingerichteten Webseite: goethe.link/energiegeld

 

Bei Fragen, fehlenden Zugriffsrechten, Unklarheiten oder anderen Problemen, wenden Sie sich bitte an: energiegeld@uni-frankfurt.de oder an den Studien-Service-Point.

Bei Problemen bei der Online-Beantragung auf der Website des Bundesministeriums, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium.

 

Ihr Dekanat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

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