Master in Wirtschaftspädagogik 2008

Studierende des Masterstudiengangs

  • Master in "Wirtschaftspädagogik"
    gemäß der Prüfungsordnung vom 02.07.2008 i.d.F. vom 17.09.2009, zuletzt geändert am 08.02.2012 (alte Prüfungsordnungsfassung von 2008)

können die Masterprüfung nach der alten Prüfungsordnungsfassung von 2008 bis spätestens zum Sommersemester 2017 ablegen.

D.h. im Sommersemester 2017 besteht letztmalig die Gelegenheit, noch ausstehende Leistungen zu erbringen oder anrechnen zu lassen. Nach dem Sommersemester 2017, d.h. nach dem 30.09.2017, wird es keine Möglichkeit mehr geben, entsprechende Veranstaltungen zu besuchen und es werden auch keine Klausuren mehr gestellt.

Studierende, die bis zu dem genannten Termin das Studium nicht abgeschlossen haben, können verbleibende Versuche nicht mehr ausschöpfen und ihr Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main nicht mehr abschließen.

Bitte richten Sie Ihre Semesterplanung entsprechend aus und wenden Sie sich bei Rückfragen an die Programmkoordinatoren bzw. die Studienfachberatung. Es besteht keine Möglichkeit, in die neue Prüfungsordnungsfassung vom 16.07.2014 zu wechseln.

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