Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen für Studienplatzbewerber*innen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an unserem Fachbereich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei erfolgter Bewerbung auf einen Studienplatz am Fachbereich eine potenzielle Anrechnung prüfen. Daher können wir vorab leider keine Auskünfte erteilen.

Wir empfehlen Studierenden, die eine Anerkennung von Leistungen beantragen möchten, vor ihrer Bewerbung die Informationen zum Bewerbungs- und Anerkennungsprozedere zu lesen!

Reichen Sie den aufgeführten Anerkennungsantrag bitte nur ein, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Goethe-Universität bewerben. Der Antrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist per E-Mail an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de zu senden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an unserem Fachbereich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei erfolgter Bewerbung auf einen Studienplatz am Fachbereich eine potenzielle Anrechnung prüfen. Daher können wir vorab leider keine Auskünfte erteilen.

Wir empfehlen Studierenden, die eine Anerkennung von Leistungen beantragen möchten, vor ihrer Bewerbung die Informationen zum Bewerbungs- und Anerkennungsprozedere zu lesen!

Reichen Sie den aufgeführten Anerkennungsantrag bitte nur ein, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Goethe-Universität bewerben. Der Antrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist per E-Mail an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de zu senden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an unserem Fachbereich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei erfolgter Bewerbung auf einen Studienplatz am Fachbereich eine potenzielle Anrechnung prüfen. Daher können wir vorab leider keine Auskünfte erteilen.

Wir empfehlen Studierenden, die eine Anerkennung von Leistungen beantragen möchten, vor ihrer Bewerbung die Informationen zum Bewerbungs- und Anerkennungsprozedere zu lesen!


Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester

Allen Studierenden wird empfohlen, vor Antritt Ihres Auslandssemesters Ihre Kurswahl bzgl. der Anerkennung mit dem Prüfungsamt abzusprechen. Beachten Sie dazu bitte zwingend folgende Informationen.

 

VOR und WÄHREND des Auslandsaufenthalts

 

NACH dem Auslandsaufenthalt

  1. Antrag auf Anerkennung (PO 2009) oder Antrag auf Anerkennung (PO 2022): vollständig ausgefüllt an pruefungsamt[at]wiwi.uni-frankfurt[dot]de zu senden.
  2. Seminarbestätigung falls zutreffend: im Original per Post oder von ausstellenden Prüfenden direkt per E-Mail an pruefungsamt[at]wiwi.uni-frankfurt[dot]de   
  3. Transkript des Auslandssemesters

Allen Studierenden wird empfohlen, vor Antritt Ihres Auslandssemesters Ihre Kurswahl bzgl. der Anerkennung mit dem Prüfungsamt abzusprechen. Beachten Sie dazu bitte zwingend folgende Informationen.

 

VOR und WÄHREND des Auslandsaufenthalts

  • Anerkennungsverfahren
  • Anerkennungsverfahren Nicht-Partnerhochschulen: Kurse vorab per E-Mail mit dem Prüfungsamt abzuklären

 

NACH dem Auslandsaufenthalt

  1. Antrag auf Anerkennung: vollständig ausgefüllt an pruefungsamt[at]wiwi.uni-frankfurt[dot]de zu senden.
  2. Seminarbestätigung falls zutreffend: im Original per Post oder von ausstellenden Prüfenden direkt per E-Mail an pruefungsamt[at]wiwi.uni-frankfurt[dot]de 
  3. Transkript des Auslandssemesters

Wahlpflichtmodule an anderen Fachbereichen

Informationen zur Absolvierung von Wahlpflichtmodulen an anderen Fachbereichen im Rahmen Ihres Bachelorstudiums "Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier.


Wechsel der Prüfungsordnung

Bachelor- und Nebenfachstudierende des Fachbereichs, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 in der alten Prüfungsordnung 2009 aufgenommen haben, beachten bitte diese Informationen zum Auslaufen der alten Prüfungsordnung 2009 und zu der Wechselmöglichkeit in die neue Prüfungsordnung 2022.


FAQ zum Thema "Anerkennung"

Bitte informieren Sie sich unter "Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester" über das für Sie geltende Anerkennungsverfahren. 

Das, was Sie auf dem Learning Agreement mit uns vereinbaren wird Ihnen anerkannt, sofern Sie die Leistungen auch erbringen, die darauf vermerkt wurden.

Maßgeblich für die Anerkennung sind immer die Leistungen, die auf dem Transkript/ Leistungsnachweis stehen, den Sie von der Gastuniversität nach erfolgtem Auslandssemester erhalten.  Sind dies andere als auf dem Learning Agreement vereinbart, erfolgt eine neue Anerkennungsprüfung.

Das Learning Agreement für Freemover (Auslandsaufenthalt an einer Partner-Uni als Freemover oder an einer Nicht-Partner-Uni) sofern Ihnen kein anderes Learning Agreement zur Verfügung steht, finden Sie im jeweiligen Download-Bereich (Bachelor/Master): Learning Agreement-Vorlage des Prüfungsamtes

Bitte reichen Sie nur ein Learning Agreement-Formular ein.
Sollte Ihre Gastuniversität bzw. eine andere Institution auf ein eigenes Formular bestehen, genügt uns dies auch.

Die Noten werden in der Regel mit Hilfe der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet.
Eine Übersicht über die Notenumrechnung unserer Partneruniversitäten finden Sie hier.


Freemover des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften, die an einer Partner-Uni des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften studieren, werden genauso behandelt wie nominierte Studierende und können das vereinfachte Anerkennungsverfahren wählen. Sie finden weitere Infos dazu unter der Überschrift "Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester".


Freemover des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften, die an einer Nicht-Partner-Uni des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften studieren möchten, informieren sich bitte ebenfalls unter  "Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester".

Freemover des Bachelorstudienganges Wirtschaftspädagogik sprechen ihre Anerkennung bitte in jedem Fall mit dem Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften ab.

Freemover der Masterstudiengänge finden hier weitere Informationen (ganz gleich ob Partner-Uni oder Nicht-Partner-Uni):

Falls Sie Prüfungsleistungen an einer Universität erbringen möchten, die keine Partner-Uni des Fachbereichs ist, und sich diese für Ihr Studium am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen möchten:

 

  • senden Sie uns bitte entweder Ihre Kurswahl zusammen mit den Links zu den Modulinhalten per E-Mail zu
  • oder schicken Sie uns das entsprechende ausgefüllte Learning Agreement Formular zu (in unseren Downloads), sofern Ihre Gast-Universität Ihnen kein eigenes Learning Agreement-Formular zur Verfügung stellt.

Beide Wege sehen wir als verbindliche Anerkennungsvereinbarung unsererseits an.


Weitere wichtige Informationen finden Sie auch hier.

Falls Sie an dieselbe Uni gehen und die gleichen Kurse belegen wie ein Kommilitone zuvor, kann es sein, dass die Anerkennung der Leistungen nicht unbedingt genauso erfolgt wie bei Ihrem Kommilitonen.
Der Grund dafür kann sein, dass Kursinhalte sich sowohl an der Goethe-Uni als auch an der ausländischen Uni verändern können, so dass nicht gewährleistet ist, dass exakt dieselbe Anerkennung von Leistungen vorgenommen werden kann.

Bitte informieren Sie sich hier bereits vor der Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen, welche Situation auf Sie passt und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls bereits zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen.

Die Anerkennung Ihrer ausländischen Prüfungsleistungen kann erst vorgenommen, wenn alle dafür erforderlichen Unterlagen dem Prüfungsamt vorliegen. Ab diesem Tag dauert es in der Regel 3 Wochen bis der Anerkennungsbescheid mit der Post zugestellt wird. Die Eintragung der Leistungen in QIS erfolgt parallel.

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