Wo und wie kann ich Einsicht in das Gutachten meiner Bachelor-, bzw. Masterarbeit bekommen?
- Entweder im Prüfungsamt oder an der Professur
- Das Gutachten kann ohne Anfrage bei der Zeugnisabholung im Prüfungsamt eingesehen werden.
- Ansonsten bitte kurze Anfrage per Mail und wir geben Ihnen Bescheid, wann das Gutachten einzusehen ist.
- Die Einsicht des Gutachtens an der Professur ist erst nach Veröffentlichung der Note über QIS möglich.
- Für die Einsicht während der Sprechstunde des Prüfungsamtes bitte die Wartemarke "Zeugnisabholung" ziehen.