Ausschreibungen und Einstellungen

Sind Stellen auszuschreiben und neue Mitarbeiter*innen einzustellen, gilt es einiges zu beachten. Zunächst muss eine Ausschreibung formuliert und diese in der Personalabteilung beantragt werden. Sind alle Bewerbungen eingegangen, werden nach der Auswahl geeigneter Bewerber*innen Vorstellungsgespräche vereinbart. Die abschließende Entscheidung zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle sollte begründet werden. Diese Begründung ist zum Abschluss mit allen notwendigen Unterlagen an die Abteilung Personalservices weiterzugeben.

Um die Transparenz dieses Verfahrens sicherzustellen und die gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen, müssen verschiedene Gremien möglichst früh in diesen Prozess eingebunden werden. Hierzu gehören der Gleichstellungsrat des Fachbereichs, der Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung. Mehr Informationen zum Einstellungsprozess und zu relevanten Formularen sowie nützliche Hinweise finden Sie auf der Seite der Abteilung Personalservices. Namentlich das „Merkblatt zum Verfahren bei der Einstellung“ stellt eine praktische Hilfestellung dar.

Bei den folgenden Schritten des Ausschreibungs- und Bewerbungsprozesses sollte der Gleichstellungsrat informiert und einbezogen werden:

  • Antrag auf Ausschreibung, Formulierung des Ausschreibungstextes sowie dessen Veröffentlichung (Auswahl der Medien)
  • Information über eingegangene Bewerbungen
  • Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen vor Vorstellungsgesprächen/Einstellungsantrag
  • Einladung zu den Vorstellungsgesprächen (Formular) bzw. Begründung für eine Einstellung nach Aktenlage
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
  • Ausfüllen des Antrags auf Einstellung

Viele dieser Vorgänge können auf kurzem Weg geklärt werden: Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail (gleichstellungsratfb02@wiwi.uni-frankfurt.de). Wenn Sie uns wegen der Zustimmung des Gleichstellungsrats kontaktieren, halten Sie bitte den Mailverkehr zu den einzelnen Schritten bereit, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können. Sollten Sie insbesondere Fragen zur Thematik der Gleichstellung im Rahmen des Einstellungsprozesses haben, finden Sie weiterführende Informationen auf den Seiten des zentralen Gleichstellungsbüros (hier, v.a. unter dem Tab „Berufungs- & Einstellungsverfahren“); Sie können sich aber auch gern direkt an uns wenden.

Weitere Informationen: hier