Anerkennung von Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht werden, ist ausschließlich das Prüfungsamt des Fachbereichs zuständig.

Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare für das Anerkennungsverfahren.

Zur persönlichen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die Sprechstunde zur Ankennung im Prüfungsamt, für die Sie sich per E-Mail anmelden. Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an Frau Benzel im Prüfungsamt senden.


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