Anerkennung von Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht werden, ist ausschließlich das Prüfungsamt des Fachbereichs zuständig.

Sehen Sie dazu bitte hier die Informationen im Internet zum vereinfachten Anerkennungsverfahren im Wahlpflichtbereich für die Anerkennungen von Prüfungsleistungen, die an Partneruniversitäten des Fachbereichs erbracht wurden. Sie finden auf diesen Internetseiten weiterhin die zur Anerkennung notwendigen Formulare.

Zur persönlichen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die Sprechstunde zur Ankennung im Prüfungsamt, für die Sie sich per E-Mail anmelden. Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an das Prüfungsamt senden.

Wenn Sie am Erasmus+ Programm teilnehmen, müssen Sie ein learning agreement ausfüllen, das zu gegebener Zeit in Ihrem Erasmus+ Mobility-Konto zur Verfügung steht. Das von Ihnen ausgefüllte learning agreement schicken Sie bitte zur weiteren Bearbeitung (Ausfüllen der Tabelle B durch Eintrag der Kursanerkennung und Unterschrift) an das Prüfungsamt.

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