Direkte Forschungsförderung durch den Fachbereich – der „Forschungstopf“

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Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften stellt einen Forschungstopf für seine Wissenschaftler zur Verfügung, mit einem Fokus auf Nachwuchsforscher. Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Forschungsaktivitäten von Doktoranden/innen, Post Docs und Professoren/innen für Forschungsreisen und -aufenthalten, Konferenzreisen, Einreichungsgebühren, Experimente, Übersetzungen, Lektorat.

Wer an einer Förderung interessiert ist, kann einen Antrag stellen, in dem darzulegen ist, für welche Forschungsaktivität die finanzielle Unterstützung benötigt und welcher Nutzen für die eigene Forschung erwartet wird. Zudem muss der Antrag eine Aufstellung des Budgets enthalten.

Ab 01. Juni 2020 gilt für alle Anträge, dass ein Nachweis über eine Drittmitteleinwerbung nachweislich vorliegen muss. Tipp: Lange im Voraus planen.

Zur Unterstützung einer Forschungsreise oder eines Konferenzbesuches stehen maximal 1000 Euro zur Verfügung. Weitere Hinweise zu unseren Förderbedingungen finden Sie unter "Hinweise zur Antragstellung"
 
Bitte reichen Sie Ihre Anträge bei Peter Hering per E-Mail ein. Es gibt sechs Einreichfristen pro Jahr, jeweils zum Ende eines geraden Monats. Die Anträge werden dann zu Beginn des Folgemonats vom Forschungsdekan geprüft.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Förderanträge VOR Antritt einer Reise einreichen. Der Reisebeginn muss NACH der jeweiligen Antragseinreichungsfrist liegen. Fristen: 28.02.; 30.04.; 30.06.; 31.08.; 31.10.; 31.12. (max. 2 Anträge pro Person p.a.)

Des Weiteren werden aus dem Forschungstopf KEINE Tagegelder erstattet, sondern nur tatsächliche Ist-Kosten gegen Vorlage von Originalbelegen.

Zu Projekt-Anträgen im Rahmen von teuren Experimenten (>2 TEUR):

Auch hier muss zwingend ein Nachweis über eine Drittmitteleinwerbung bei einer „Außeninstitution“ wie z.B.: VFF, DFG oder DAAD vorliegen.

Zu den Auslandsaufenthalts-Anträgen:

Zusage der beantragten Fördersumme bis max. 2.000 EUR. Auch hier muss zwingend ein Nachweis über eine Drittmitteleinwerbung bei einer „Außeninstitution“ wie z.B.: VFF, DFG oder DAAD vorliegen.

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