Anerkennungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen für Studienplatzbewerber*innen
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an unserem Fachbereich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei erfolgter Bewerbung auf einen Studienplatz am Fachbereich eine potenzielle Anrechnung prüfen. Daher können wir vorab leider keine Auskünfte erteilen.
Wir empfehlen Studierenden, die eine Anerkennung von Leistungen beantragen möchten, vor ihrer Bewerbung die Informationen zum Bewerbungs- und Anerkennungsprozedere zu lesen!
Reichen Sie den aufgeführten Anerkennungsantrag bitte nur ein, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Goethe-Universität bewerben. Der Antrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist per E-Mail an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de zu senden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an unserem Fachbereich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei erfolgter Bewerbung auf einen Studienplatz am Fachbereich eine potenzielle Anrechnung prüfen. Daher können wir vorab leider keine Auskünfte erteilen.
Wir empfehlen Studierenden, die eine Anerkennung von Leistungen beantragen möchten, vor ihrer Bewerbung die Informationen zum Bewerbungs- und Anerkennungsprozedere zu lesen!
Reichen Sie den aufgeführten Anerkennungsantrag bitte nur ein, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Goethe-Universität bewerben. Der Antrag ist innerhalb der Bewerbungsfrist per E-Mail an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de zu senden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an unserem Fachbereich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei erfolgter Bewerbung auf einen Studienplatz am Fachbereich eine potenzielle Anrechnung prüfen. Daher können wir vorab leider keine Auskünfte erteilen.
Wir empfehlen Studierenden, die eine Anerkennung von Leistungen beantragen möchten, vor ihrer Bewerbung die Informationen zum Bewerbungs- und Anerkennungsprozedere zu lesen!
Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester
Allen Studierenden wird empfohlen, vor Antritt Ihres Auslandssemesters Ihre Kurswahl bzgl. der Anerkennung mit dem Prüfungsamt abzusprechen. Beachten Sie dazu bitte zwingend folgende Informationen.
VOR und WÄHREND des Auslandsaufenthalts
- Anerkennungsverfahren Partnerhochschulen Europaweit (PO 2009)
- Anerkennungsverfahren Partnerhochschulen Europaweit (PO 2022)
- Anerkennungsverfahren Partnerhochschulen Weltweit (PO 2009)
- Anerkennungsverfahren Partnerhochschulen Weltweit (PO 2022)
- Anerkennungsverfahren Nicht-Partnerhochschulen (PO 2009)
- Anerkennungsverfahren Nicht-Partnerhochschulen (PO 2022)
- Learning Agreement-Vorlage des Prüfungsamts (PO 2009) oder
- Learning Agreement-Vorlage des Prüfungsamtes (PO 2022) für Freemover, für Partnerhochschulen Weltweit und für Nicht-Partnerhochschulen
Teilnehmer an einem Erasmus+Programm verwenden bitte das OLA aus Ihrem Mobility Programm. Alle anderen Studierenden verwenden bitte diese Vorlage. Wenn Ihr Gasthochschule auf ein bestimmtes Learning Agreement-Formular besteht, dann genügt dieses ebenfalls. Workload und Notenumrechnung Partnerhochschulen
NACH dem Auslandsaufenthalt
- Antrag auf Anerkennung (PO 2009) oder Antrag auf Anerkennung (PO 2022): vollständig ausgefüllt an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de zu senden.
- Seminarbestätigung falls zutreffend: im Original per Post oder von ausstellenden Prüfenden direkt per E-Mail an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de
- Transkript des Auslandssemesters
Allen Studierenden wird empfohlen, vor Antritt Ihres Auslandssemesters Ihre Kurswahl bzgl. der Anerkennung mit dem Prüfungsamt abzusprechen. Beachten Sie dazu bitte zwingend folgende Informationen.
VOR und WÄHREND des Auslandsaufenthalts
- Anerkennungsverfahren
- Anerkennungsverfahren Nicht-Partnerhochschulen: Kurse vorab per E-Mail mit dem Prüfungsamt abzuklären
- Learning Agreement-Vorlage des Prüfungsamts
Bitte füllen Sie nur ein Formular aus. Wenn Ihr Gasthochschule auf ein bestimmtes Learning Agreement-Formular besteht, dann genügt dieses ebenfalls. Workload und Notenumrechnung Partnerhochschulen
NACH dem Auslandsaufenthalt
- Antrag auf Anerkennung: vollständig ausgefüllt an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de zu senden.
- Seminarbestätigung falls zutreffend: im Original per Post oder von ausstellenden Prüfenden direkt per E-Mail an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de
- Transkript des Auslandssemesters
Wahlpflichtmodule an anderen Fachbereichen
Nach der Ordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang "Wirtschaftswissenschaften" mit dem Abschlussgrad "Bachelor of Science" vom 19.04.2007 in der Fassung vom 04.07.2012 besteht die Möglichkeit, Wahlpflichtmodule an anderen Fachbereichen zu absolvieren.
An folgenden Fachbereichen können Sie Wahlpflichtmodule belegen:
- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Öffentliches Recht (vorherige Absprache mit dem Prüfungsamt des FB 01 erforderlich)
- Privatrecht (vorherige Absprache mit dem Prüfungsamt des FB 01 erforderlich)
- Sozialrecht (vorherige Absprache mit dem Prüfungsamt des FB 01 erforderlich)
- Wirtschafts- und Sozialgeschichte (vorherige Absprache mit Herrn Prof. Dr. Plumpe erforderlich)
- Wirtschaftsgeographie (Achtung: Die Fristen der Online-Anmeldung für Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Webseiten der Geographischen Institute. Eine Anmeldung für ein Semester erfolgt i.d.R jeweils zum Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters, d.h. die Studierenden melden sich im Sommersemester für Lehrveranstaltungen des Wintersemesters an und umgekehrt.)
- Psychologie
- Wirtschaftssprachen des Fachbereiches 02. Das Angebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
- Informatik - lediglich folgende Module: B-PDB, B-KI, B-NLP-DS und B-TTDA. Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb der Fristen der Informatik via QIS.
Bitte setzen Sie sich mit den Prüfungsämtern der jeweiligen Fachbereiche in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
Wenn Sie gemäß der Ordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss „Bachelor of Science (B.Sc.)” vom 10. November 2021 studieren ("PO 2022"), können Sie ausgewählte Module anderer Studien- und Prüfungsordnungen im Rahmen des frei wählbaren Wahlpflichtmodulbereichs (WPMX) absolvieren.
Welche Module dies sind, entnehmen Sie bitte der verlinkten Importliste.
Diese finden Sie auch in Anlage A der Prüfungsordnung.
Bitte setzen Sie sich mit den Prüfungsämtern der jeweiligen Fachbereiche in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
Eine Website mit detaillierter Übersicht ist in Vorbereitung.
Wechsel der Prüfungsordnung
Bachelorstudierende des Fachbereichs, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 in der alten Prüfungsordnung (PO 2009) aufgenommen haben, beachten bitte, dass die PO 2009 mit dem Ende des Wintersemester 2025/26 außer Kraft tritt:
Sollten Sie nach diesen Informationen weiteren Beratungsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail (bachelor@wiwi.uni-frankfurt.de) an die Studienfachberatung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Bachelorstudierende des Fachbereichs, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 in der alten Prüfungsordnung (PO 2009) aufgenommen haben, beachten bitte, dass die PO 2009 mit dem Ende des Wintersemester 2025/26 außer Kraft tritt:
Sollten Sie nach diesen Informationen weiteren Beratungsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail (bachelor@wiwi.uni-frankfurt.de) an die Studienfachberatung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Nebenfachstudierende des Fachbereichs, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 in der alten Prüfungsordnung (PO 2009) aufgenommen haben, beachten bitte, dass die PO 2009 mit dem Ende des Wintersemester 2025/26 außer Kraft tritt:
Sollten Sie nach diesen Informationen weiteren Beratungsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail (bachelor@wiwi.uni-frankfurt.de) an die Studienfachberatung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
FAQ zum Thema "Anerkennung"
Bitte informieren Sie sich unter "Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester" über das für Sie geltende Anerkennungsverfahren.
Das, was Sie auf dem Learning Agreement mit uns vereinbaren wird Ihnen anerkannt, sofern Sie die Leistungen auch erbringen, die darauf vermerkt wurden.
Maßgeblich für die Anerkennung sind immer die Leistungen, die auf dem Transkript/ Leistungsnachweis stehen, den Sie von der Gastuniversität nach erfolgtem Auslandssemester erhalten. Sind dies andere als auf dem Learning Agreement vereinbart, erfolgt eine neue Anerkennungsprüfung.
Das Learning Agreement für Freemover (Auslandsaufenthalt an einer Partner-Uni als Freemover oder an einer Nicht-Partner-Uni) sofern Ihnen kein anderes Learning Agreement zur Verfügung steht, finden Sie im jeweiligen Download-Bereich (Bachelor/Master): Learning Agreement-Vorlage des Prüfungsamtes
Bitte reichen Sie nur ein Learning Agreement-Formular ein.
Sollte Ihre Gastuniversität bzw. eine andere Institution auf ein eigenes Formular bestehen, genügt uns dies auch.
Die Noten werden in der Regel mit Hilfe der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet. Eine Übersicht über die Notenumrechnung unserer Partneruniversitäten finden Sie hier.
Freemover des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften, die an einer Partner-Uni des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften studieren, werden genauso behandelt wie nominierte Studierende und können das vereinfachte Anerkennungsverfahren wählen. Sie finden weitere Infos dazu unter der Überschrift "Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester".
Freemover des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften, die an einer Nicht-Partner-Uni des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften studieren möchten, informieren sich bitte ebenfalls unter "Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester".
Freemover des Bachelorstudienganges Wirtschaftspädagogik sprechen ihre Anerkennung bitte in jedem Fall mit dem Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften ab.
Freemover der Masterstudiengänge finden hier weitere Informationen (ganz gleich ob Partner-Uni oder Nicht-Partner-Uni):
Falls Sie Prüfungsleistungen an einer Universität erbringen möchten, die keine Partner-Uni des Fachbereichs ist, und sich diese für Ihr Studium am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen möchten:
- senden Sie uns bitte entweder Ihre Kurswahl zusammen mit den Links zu den Modulinhalten per E-Mail zu
- oder schicken Sie uns das entsprechende ausgefüllte Learning Agreement Formular zu (in unseren Downloads), sofern Ihre Gast-Universität Ihnen kein eigenes Learning Agreement-Formular zur Verfügung stellt.
Beide Wege sehen wir als verbindliche Anerkennungsvereinbarung unsererseits an. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der aktuellen Seite.
Falls Sie an dieselbe Uni gehen und die gleichen Kurse belegen wie ein Kommilitone zuvor, kann es sein, dass die Anerkennung der Leistungen nicht unbedingt genauso erfolgt wie bei Ihrem Kommilitonen.
Der Grund dafür kann sein, dass Kursinhalte sich sowohl an der Goethe-Uni als auch an der ausländischen Uni verändern können, so dass nicht gewährleistet ist, dass exakt dieselbe Anerkennung von Leistungen vorgenommen werden kann.
Bitte informieren Sie sich auf der aktuellen Seite bereits vor der Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen, welche Situation auf Sie passt und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls bereits zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen.
Die Anerkennung Ihrer ausländischen Prüfungsleistungen kann erst vorgenommen, wenn alle dafür erforderlichen Unterlagen dem Prüfungsamt vorliegen. Ab diesem Tag dauert es in der Regel 3 Wochen bis der Anerkennungsbescheid mit der Post zugestellt wird. Die Eintragung der Leistungen in QIS erfolgt parallel.