FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften.
Suchen Sie einfach nach einem Schlagwort, das für Sie relevant ist. An vielen Stellen sind bereits hilfreiche E-Mail-Vorlagen für Sie hinterlegt.
Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Prüfungsamt. Bitte beachten Sie dabei den Hinweis, wie schreibt man eine E-Mail an das Prüfungsamt.
Prüfungen (inkl. Erkrankungen)
Vor der ersten Prüfungsanmeldung muss der Antrag auf Zulassung gestellt werden, weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Anschließend können Sie sich über QIS zu den Prüfungen an- und auch wieder abmelden. Befolgen Sie dafür diese Anleitung.
Bitte beachten Sie hierbei die geltenden Fristen.
Was bedeutet die Fehlermeldung Voraussetzungsfehler bei der Prüfungsanmeldung?
Wenn bei der Prüfungsanmeldung die Meldung Voraussetzungsfehler! Student hat noch nicht alle erforderlichen Vorleistungen erbracht angezeigt wird, haben wahrscheinlich noch nicht ihren Zulassungsantrag gestellt. Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie hier.
Wenn sich die Termine für Ihre angemeldeten Klausuren überschneiden sich, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bitte setzen Sie sich mit den betroffenen Professuren in Verbindung.
Sie benötigen die Zustimmung einer der betroffenen Professuren, dass Sie die entsprechende Klausur vor oder nach der regulären Prüfungszeit schreiben können. - Ein*e Mitarbeiter*in der Professur muss sich dazu bereit erklären, Sie dafür zu betreuen, zu beaufsichtigen und Ihnen einen Raum zur Verfügung zu stellen.
- Ob eine Professur dieser Lösung zustimmt, liegt jedoch im jeweiligen Ermessen.
- Falls Sie eine Zustimmung erhalten haben und eine zeitgleiche Klausur vor- oder nachschreiben, geben Sie bitte dem Prüfungsamt per E-Mail unbedingt Bescheid.
Der Prüfungsausschuss hat eine Definition für einen "nicht programmierbaren und nicht grafikfähigen Taschenrechner" (nebst einer beispielhaften Positiv- und Negativliste) beschlossen.
Diese Definition soll sowohl den Studierenden als auch den Prüfenden als Hilfestellung dienen und verdeutlichen, was mit dem Hilfsmittel des "nicht programmierbaren und nicht grafikfähigen Taschenrechner" gemeint ist, wenn dieser in einer Prüfung zugelassen wird.
Hier finden Sie die Definition der zugelassenen Taschenrechner.
Wenn Sie vor oder während einer Prüfung erkranken und von dieser zurücktreten möchten, müssen Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft machen.
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest), welches Sie im Download-Bereich herunterladen können.
Die Bescheinigung, die Sie vom Arzt erhalten ("Arbeitsunfähigkeit"/gelber Zettel), reicht nicht aus! Hierfür kann in Zweifelsfällen ein amtsärztliches Attest / Gutachten verlangt werden. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Amtsärztlichen Dienstes, was zu dem Termin mitzubringen ist.
Das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass Sie spätestens am Tag der Prüfung zum Arzt gehen und dieses Formular von ihm ausfüllen lassen müssen. Sie müssen es dann noch am selben Tag als E-Mail an das Prüfungsamt (pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de) senden.
Sofern Prüfungsunfähigkeit während der Klausur auftritt, müssen Sie dies auf Ihrer Klausur schriftlich vermerken, unterschreiben und vor Klausurende ausdrücklich den Abbruch der Klausur gegenüber den Aufsichtführenden erklären.
Es ist jedoch zu beachten: Wenn Sie in Kenntnis von gesundheitlichen Problemen eine Klausur antreten, so tragen Sie das Risiko einer hieraus resultierenden verminderten Leistungsfähigkeit. Ein erfolgreiches Berufen auf diese Krankheitssymptome ist dann nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis: Sie erhalten bei Einreichung eines Attestes in jedem Fall vom Prüfungsamt eine Nachricht an Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de)
Bitte beachten Sie unbedingt das Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall (oder bei sonstigen Rücktritten), welches Sie ebenfalls im Download-Bereich herunterladen können.
Sollten Sie ein Modul aus einem Lehramtsstudiengang krankheitsbedingt nicht abgeschlossen haben, informieren Sie neben den jeweiligen Prüfer*innen ebenfalls das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften. Sie müssen den nächsten Prüfungstermin wahrnehmen.
Sollten Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, finden Sie hier Informationen zu den Wiederholungsversuchen sowie Hinweise zu der Wiederholbarkeit von Wahlpflichtmodulen.
Wenn Sie aufgrund von nicht bestanden Prüfungen Unterstützung bei der weiteren Studienplanung benötigen, können Ihnen die Kolleg*innen der Studienfachberatung weiterhelfen.
Die Einsichtstermine werden Seitens des Prüfungsamtes meistens zeitgleich mit den Klausurnoten durch die Professur und/oder auf der Internetseite des Prüfungsamtes veröffentlicht.
Sollten Sie an den genannten Terminen aus gesundheitlichen oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert sein, so setzen Sie sich bitte umgehend mit der entsprechenden Professur in Verbindung und legen dort ein ärztliches Attest bzw. anderweitige Nachweise vor, welche Ihre Verhinderung belegen.
Sie können auch eine weitere Person bevollmächtigen die Einsicht für Sie durchzuführen. Dafür muss die Vollmacht bei der Einsicht vorgelegt werden und verbleibt an der Professur.
Sofern Sie mit der Bewertung einer Leistung nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte zunächst zwecks Klärung an den/die jeweilige Prüfer*in.
Sollten Sie nach dieser Rücksprache weiterhin der Ansicht sein, dass bei der Prüfung Bewertungsfehler gemacht wurden, so können Sie beim Prüfungsausschuss Widerspruch gegen die Bewertung einlegen. Dieser ist zu richten an die Adresse des Prüfungsamtes (Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses). In dem Schreiben (oder Fax) führen Sie bitte detailliert aus, welche Bewertungsfehler gemacht wurden und wie sich diese auf Ihre Note ausgewirkt haben.
Sodann entscheidet der Prüfungsausschuss, ob erhebliche Bewertungsfehler gemacht wurden, welche eine Neubewertung rechtfertigen. Zu beachten ist hierbei, dass die Neubewertung in der Regel von der*dem ursprünglichen Prüfer*in vorgenommen wird.
Abschlussarbeiten und Erkrankung während der Abschlussarbeit
Die genauen Bestimmungen und ausführliche Informationen zum Prozedere entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung sowie dem Merkblatt zur Durchführung der Bachelorarbeit.
Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zum Bachelorarbeitsplatzvergabeverfahren sowie eine Anleitung zur LSF-Veranstaltungsbelegung.
Die genauen Bestimmungen und ausführliche Informationen zum Prozedere entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung sowie dem Merkblatt zur Durchführung der Masterarbeit.
Achtung:
Studierende der Masterstudiengänge „Money and Finance“ & „International Economics and Economic Policy“ beachten bitte das neue Anmeldeprozedere für die Masterarbeit und das (Research) Thesis Seminar, welches ab dem Wintersemester 2016/2017 gültig ist
In Krankheitsfällen ist eine Verlängerung der Abgabefrist einer Bachelor- bzw. Masterarbeit möglich.
Hierfür ist die Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente "Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (ärztliches Attest)" sowie "Antrag Fristverlängerung Bachelor-/Masterarbeit wegen Erkrankung" erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Antrags- und Attestformular unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankung und vor Abgabe der Bachelor-/Masterarbeit im Prüfungsamt eingereicht werden müssen.
Bitte beachten Sie auch das "Merkblatt Durchführung der Bachelor-/Masterarbeit".
Die erforderlichen Formulare sind im Downloadsbereich zum Herunterladen hinterlegt.
Abschlussarbeiten sind per Post oder innerhalb der persönlichen Servicezeiten (Terminvereinbarung) in folgender Form fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen:
- Bachelorarbeiten der PO 2009: ein schriftliches (fest gebundenes) Exemplar. Sofern vom Themensteller eine elektronische Version gewünscht ist, geben Sie diese bitte zusammen mit der gebundenen Version auf einem Datenträger ab.
- Bachelorarbeiten der PO 2022: ein schriftliches (fest gebundenes) Exemplar und in elektronischer Form auf einem Datenträger.
- Masterarbeiten: in zwei schriftlichen (fest gebundenen) Exemplaren und in elektronischer Form auf einem Datenträger.
Bei der postalischen Einreichung genügt zur Wahrung der Frist die durch Poststempel nachgewiesene Aufgabe bei einem Postamt. Maßgeblich als Abgabedatum ist hier das Datum des Poststempels. Wir empfehlen Ihnen bei postalischer Übermittlung ein „Einschreiben“ bzw. ein „Einschreiben Einwurf“. Verzichten Sie bitte unbedingt auf Internetbriefmarken, da diese von der Post nicht gestempelt werden!
Die Postadresse lautet:
Goethe-Universität Frankfurt
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsamt
60629 Frankfurt am Main
Germany
Sofern am Abgabetag keine freien Termine mehr über die Terminvereinbarung verfügbar sind, senden Sie uns diesbezüglich bitte eine E-Mail. Wir teilen Ihnen dann mit, wann Sie zur persönlichen Abgabe im Prüfungsamt vorbeikommen können.
Alternativ können die Arbeit auch postalisch abgeben, siehe hierzu: Wie gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Das Gutachten Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit können Sie entweder im Prüfungsamt oder an der Professur einsehen. Die Einsichtnahme können Sie beim Prüfungsamt per Mail anfragen oder Sie vereinbaren einen Termin.
Die Einsicht Ihres Gutachtens ist erst nach Veröffentlichung der Note Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit über QIS möglich.
Studienverlauf und Studienorganisation
Richten Sie Ihre Anfrage an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de. Verwenden Sie dabei bitte immer eine aussagekräftige Betreffzeile und geben Sie stets Ihre Martrikelnummer an.
Bitte schreiben Sie nicht von mehreren E-Mailadresse die gleiche Anfrage. Wir empfehlen die Verwendung Ihrer studentischen E-Mailadresse.
Antworten Sie immer auf die von uns versendeten E-Mails.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Nachricht mit Anhang versenden, wird bei Ihrer studentischen Adresse bei den gesendeten Nachrichten angezeigt, dass der Anhang entfernt wurde, dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anhang nicht versendet wurde.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studienverlauf haben oder sich unsicher sind, stehen Ihnen die Kolleg*innen der Studienfachberatung gerne zur Verfügung. Einen umfassenden Überblick über das Beratungsangebot finden sie hier.
Die Studierenden der Bachelor-, Nebenfach- sowie der Masterstudiengänge haben die Möglichkeit, weitere, als die in der jeweiligen Ordnung vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule zu absolvieren (Zusatzmodule).
Im Speziellen gilt dabei Folgendes für die einzelnen Studiengänge:
- Bachelor of Science PO 2009 und Nebenfach PO 2009
Wenn Sie mehr Wahlpflichtmodule erbracht haben, als für den jeweiligen Abschluss erforderlich sind, so werden, bezogen auf alle absolvierten Wahlpflichtmodule, die notenschlechteren Wahlpflichtmodule als Zusatzmodule gewertet. - Master of Science, Bachelor of Science PO 2022 und Nebenfach PO 2022
Wenn Sie mehr Wahlpflichtmodule erbracht haben, als für den jeweiligen Bereich (WPMX, WPMO,WPM des Schwerpunktes) erforderlich sind, so werden diejenigen Wahlpflichtmodule des jeweiligen Bereichs, die zuletzt absolviert wurden, als Zusatzmodule gewertet. Dabei gehen die Noten chronologisch ein. Sofern mehrere Module im selben Semester absolviert worden sind, werden die notenschlechteren Module als Zusatzmodule gewertet.
Nach der Ordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang "Wirtschaftswissenschaften" mit dem Abschlussgrad "Bachelor of Science" vom 19.04.2007 in der Fassung vom 04.07.2012 besteht die Möglichkeit, Wahlpflichtmodule an anderen Fachbereichen zu absolvieren.
An folgenden Fachbereichen können Sie Wahlpflichtmodule belegen:
- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Öffentliches Recht (vorherige Absprache mit dem Prüfungsamt des FB 01 erforderlich)
- Privatrecht (vorherige Absprache mit dem Prüfungsamt des FB 01 erforderlich)
- Sozialrecht (vorherige Absprache mit dem Prüfungsamt des FB 01 erforderlich)
- Wirtschafts- und Sozialgeschichte (vorherige Absprache mit Herrn Prof. Dr. Plumpe erforderlich)
- Wirtschaftsgeographie (Achtung: Die Fristen der Online-Anmeldung für Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Webseiten der Geographischen Institute. Eine Anmeldung für ein Semester erfolgt i.d.R jeweils zum Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters, d.h. die Studierenden melden sich im Sommersemester für Lehrveranstaltungen des Wintersemesters an und umgekehrt.)
- Psychologie
- Wirtschaftssprachen des Fachbereiches 02. Das Angebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
- Informatik - lediglich folgende Module: B-PDB, B-KI, B-NLP-DS und B-TTDA. Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb der Fristen der Informatik via QIS.
Bitte setzen Sie sich mit den Prüfungsämtern der jeweiligen Fachbereiche in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
Informationen zum Thema "Anerkennung" sowie ein gesondertes FAQ zu diesem Thema finden Sie hier.
Aufgrund der Einführung neuer Prüfungsordnungen (PO 2022) treten folgende Prüfungsordnungen mit dem Ende des Wintersemesters 2025/26 außer Kraft:
- Ordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften vom 19.04.2007 i.d.F. vom 04.07.2012 (PO 2009)
- Ordnung für die Nebenfächer Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre vom 04.12.2007 i.d.F vom 10.10.2012 (PO 2009)
- Ordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik vom 17.10.2007 i.d.F. vom 17.06.2015 (PO 2009)
In den folgenden Informationen zum Auslaufen der alten Prüfungsordnung 2009 und zu der Wechselmöglichkeit in die neue Prüfungsordnung 2022 wird aufgezeigt, welche Folgen das Auslaufen der alten Prüfungsordnung für Sie als Studierende hat und unter welchen Bedingungen ein Wechsel von der alten Prüfungsordnung in die neue Prüfungsordnung sinnvoll ist:
- Informationen Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
- Informationen Nebenfachstudiengänge Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre
- Informationen Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik
Sollten Sie nach diesen Informationen weiteren Beratungsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail (bachelor@wiwi.uni-frankfurt.de) an die Studienfachberatung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Sollten Sie nach diesen Informationen entscheiden, in die neue Prüfungsordnung Ihres Studiengangs zu wechseln, dann senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2022 vor Semesterbeginn bzw. vor Prüfungsanmeldung an pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de.
Für den Fall, dass Sie zum Abschluss Ihres Studiums lediglich noch auf die Benotung der letzten Leistung/en warten, wird zur Absicherung eine Rückmeldung zum Folgesemester empfohlen. Sollten Sie eine Prüfung/ die Abschlussarbeit nicht bestehen und diese im Folgesemester wiederholen müssen, ist eine Rückmeldung erforderlich.
Sofern Sie das Studium zum Ende Semester abschließen konnten, gibt es die Möglichkeit von der Rückmeldung wieder zurück zu treten.
Bei Fragen zur Exmatrikulation oder Rückerstattung der Beiträge, kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat.
Informationen zur Gasthörerschaft finden Sie auf der Internetseite von Studium Lehre Internationales.
Ein*e Gasthörer*in kann die genehmigte Lehrveranstaltung besuchen, allerdings keine Prüfung darin ablegen.
Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften werden keine offenen Optionalmodule angeboten. Module können am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften lediglich im Rahmen der Nebenfachvereinbarungen, welche zwischen den Fachbereichen abgeschlossen wurden, abgelegt werden.
Diese sind zum aktuellen Zeitpunkt die Vereinbarungen für das eingeschriebene, sowie das nicht eingeschriebenen Nebenfach.
Bescheinigung / Notenübersicht / Zeugnis
Bitte drucken Sie selbstständig einen Leistungsnachweis über QIS aus und legen Sie diesen dem BAföG-Amt vor!
Ein ordnungsgemäßes Studium liegt in der Regel vor
- wenn im Hauptfach Bachelor Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik im Durchschnitt 25 CP im Semester erbracht wurden.
- wenn im Nebenfach Bachelor Betriebswirtschaftslehre / Volkswirtschaftslehre im Durchschnitt 5 CP im Semester erbracht wurden.
- wenn im Hauptfach Master in International Management, Master in International Economics and Economic Policy, Master in Money and Finance, Master in Betriebswirtschaftslehre oder Master in Wirtschaftspädagogik im Durchschnitt 25 CP im Semester erbracht wurden.
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt Nr. 5 - rosa Zettel) wird nur noch in Zweifelsfällen vom BAföG-Amt verlangt. Falls das BAföG-Amt Sie dazu auffordert, versehen Sie das Formblatt Nr. 5 bitte mit Ihren persönlichen Angaben und senden dieses per E-Mail an das Prüfungsamt.
Bilingualer Leistungsnachweis während des Studiums
Einen bilingualen Leistungsnachweis können Sie über QIS erstellen.
Nur für die folgenden Fälle wird ein Leistungsnachweis vom Prüfungsamt ausgegeben:
- Studierende haben bis auf die Bachelor - bzw. Masterarbeit alle Leistungen erbracht und wollen sich um eine feste Arbeitsstelle bewerben.
- Studierende können nachweisen, dass der QIS-Ausdruck für den Verwendungszweck nicht ausreicht.
- Studierende der Masterstudiengänge, die einen Leistungsnachweis ohne die nicht bestandenen Module benötigen, können diesen einmal pro Semester beim Prüfungsamt anfragen.
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt nur einen Leistungsnachweis bereitstellen kann. Sollten Sie weitere Ausfertigungen benötigen, bitten wir Sie den ausgestellten Leistungsnachweis selbstständig zu kopieren und diese Kopien beispielsweise beim Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigen zu lassen.
Die Bearbeitungsfrist kann bis zu vier Wochen dauern.
Leistungsübersicht nach Beendigung / Abbruch des Studiums am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Nach Beendigung / Abbruch des Studiums am Fachbereich kostet eine Ausstellung einer Leistungsübersicht je € 55 (entsprechend VwKostO-MWK)
Reichen Sie Ihren formlosen Antrag bitte per Mail im Prüfungsamt ein. Sie erhalten dann Informationen zur Entrichtung der Gebühr.
Versand der Unterlagen ins In- oder Ausland
Falls Sie den Versand des Transkriptes oder Zeugnisses ins Inland oder Ausland wünschen, senden Sie uns bitte eine ausreichend frankierte Internetbriefmarke unter Angabe der gewünschten Versandadresse.
Bitte beachten Sie: Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigenes Risiko!
Sollten Sie für Ihre Masterbewerbung oder für andere Zwecke eine Bescheinigung Ihrer Durchschnittsnote benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an das Prüfungsamt.
Beachten Sie bitte, dass immer nur ein Exemplar der Druchschnittsnotenbescheinigung ausgestellt werden kann. Sollten Sie mehrere Exemplare benötigen, so vervielfältigen Sie diese bitte selbst und lassen die Kopien an entsprechender Stelle, z.B. dem Bürgeramt, beglaubigen.
Eine erneute Bescheinigung kann auf Anfrage erst dann wieder ausgestellt werden, wenn die Noten aller Prüfungsleistungen, welche Sie in diesem Semester absolviert haben, auf Ihrem QIS-Leistungsnachweis erscheinen.
Ein vorläufiges Bachelorzeugnis wird nicht erstellt.
Ihre Zeugnisunterlagen werden erst nach Ihrem Antragseingang erstellt. Bitte verwenden Sie die jeweiligen Anträge:
- Antragsformular Zeugniserstellung Bachelor of Science / Nebenfach
- Antragsformular Zeugniserstellung Master of Science
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung von Zeugnisunterlagen etwa einen Monat dauert.
Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihr Zeugnis zur Abholung bereitliegt. Die Zeiten für die persönliche Sprechstunde der Zeugnisausgabe finden Sie hier.
Sofern Sie Ihr Zeugnis nicht persönlich abholen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Versand der Unterlagen ins In- oder Ausland
Falls Sie den Versand des Transkripts oder Zeugnisses ins Inland oder Ausland wünschen, senden Sie uns bitte eine ausreichend frankierte Internetbriefmarke und Ihre Anschrift per E-Mail.
Zu Ihrer Absicherung empfehlen wir eine Versendung als Einschreiben.
Bitte beachten Sie, dass der Versand auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.
Bevollmächtigung für die Zeugnisabholung
Diese Vollmacht dient dazu, dass eine von Ihnen bevollmächtigte Person beispielsweise Ihre Zeugnisunterlagen im Prüfungsamt für Sie abholen darf. Die jeweilige Stelle wird Ihr Zeugnis ausschließlich an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person herausgeben, sofern diese sich ausweisen kann.
Wichtig: Stellen Sie nur Personen eine Vollmacht aus, denen Sie vertrauen!
Hier finden Sie eine beispielhafte Vollmacht für die Abholung von (Zeugnis-)Unterlagen.
Wir empfehlen diese Vorlage zu nutzen.
Wir akzeptieren aber auch Vollmachten, welche mit dieser im Wesentlichen übereinstimmen.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Sie als (ehemaliger) Studierender müssen diese Vollmacht unterschreiben.
- Die Vollmacht muss im Original (keine elektronische Unterschrift) vorgelegt werden, entweder bei Abholung durch den Bevollmächtigten persönlich oder im Voraus postalisch oder per Fax.
- Der Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ausweisen können. Andernfalls kann nichts ausgehändigt werden.
- Ausschließlich der Bevollmächtigte kann in Ihrem Auftrag Unterlagen abholen. (Die Vollmacht ist nicht übertragbar!)
Zweitschrift des Bachelorzeugnisses, des Masterzeugnisses oder des Diplomzeugnisses
Die Ausfertigung einer Zweitschrift ist derzeit mit 55€ kostenpflichtig (entsprechend VwKostO-MWK). Reichen Sie Ihren formlosen Antrag bitte per Mail im Prüfungsamt ein. Sie erhalten dann Informationen zur Entrichtung der Gebühr.
Diplom (engl. Version)
Die englische Ausfertigung eines Diplomzeugnisses ist derzeit mit 100€ kostenpflichtig (entsprechend VwKostO-MWK). Den Antrag auf Ausstellung einer englischen Version kann nur stellen, wer gemäß der Prüfungsordnung vom 19. Juni 2002 studiert hat.
Reichen Sie Ihren formlosen Antrag bitte per Mail im Prüfungsamt ein. Sie erhalten dann Informationen zur Entrichtung der Gebühr.
Für eine englische Übersetzung, bitten wir Sie darum, einen Vorschlag zur Übersetzung ihrer Seminarleistungen und der Diplomarbeit mit einzureichen.
Die Gesamtnote der Bachelor- und Masterprüfung wird durch eine ECTS-Bewertung ergänzt, die in das Diploma Supplement aufgenommen wird. Die ECTS-Bewertungsskala berücksichtigt statistische Gesichtspunkte für die einzelnen Studiengangsabschlüsse, indem die Gesamtnoten, die im jeweiligen Studiengang in einer Referenzgruppe vergeben werden, erfasst und ihre prozentuale Verteilung ermittelt wird. Maßgeblicher Berücksichtigungszeitraum für die Bestimmung der ECTS-Bewertung sind die dem Ausstellungszeitpunkt vorangegangenen drei Jahre. Die Referenzgruppe ergibt sich aus der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen des jeweiligen Studiengangs in einem Zeitraum von drei Studienjahren. Die Berechnung erfolgt nur, wenn die Referenzgruppe aus mindestens 50 Absolventinnen und Absolventen besteht. Haben weniger als 50 Studierende innerhalb der Vergleichskohorte den Studiengang abgeschlossen, so sind nach Beschluss des Prüfungsausschusses weitere Jahrgänge in die Berechnung einzubeziehen.
Bachelor of Science (Prüfungsordnung 2009)
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird durch eine ECTS-Note ergänzt, die sich folgendermaßen zusammensetzt:
- A = die Note, die die besten 10% derjenigen, die die Bachelorprüfung bestanden haben, erzielen,
- B = die Note, die die nächsten 25%,
- C = die Note, die die nächsten 30%,
- D = die Note, die die nächsten 25%,
- E = die Note, die die nächsten 10% erzielen.
Bachelor of Science (Prüfungsordnung 2022), Master of Science (Prüfungsordnung 2014)
Die Gesamtnote der Masterprüfung wird durch eine ECTS-Einstufungstabelle ergänzt, die die Verteilung der Gesamtnoten der Vergleichsgruppe abbildet.
Die ECTS-Note wird nach dem erfolgreichen Abschluss auf der Leistungsübersicht ausgewiesen. Darüber hinaus werden keine Rankings der Studierenden erstellt.
Das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unsererseits nicht möglich, da seit dem Bologna-Prozess die Unbedenklichkeitsentscheidung bei der Folgehochschule liegt.
Zu diesem Zweck können Studierende der Folgehochschule jedoch eine aktuelle Bescheinigung der "Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung/Masterprüfung" vorlegen. Dieser sind alle abgelegten Prüfungsleistungen, die bestandenen wie nicht bestandenen, zu entnehmen. Damit ist es der Folgehochschule möglich, die Anzahl der Prüfungsversuche mit der eigenen Prüfungsordnung abzugleichen und in Folge dessen über den vorhandenen oder nicht mehr vorhandenen Prüfungsanspruch des Studierenden zu entscheiden.
Ein Unternehmen oder eine Universität, bei dem/der Sie sich beworben haben, wünscht eine Bestätigung Ihrer Angaben bezüglich Ihres Hochschulabschlusses. Diese Bestätigung können Sie vom Prüfungsamt erhalten, allerdings muss eine Person aus diesem Unternehmen/das Unternehmen von Ihnen dazu bevollmächtigt sein.
Hier finden Sie eine beispielhafte Vollmacht für die Bestätigung von Angaben.
Wir empfehlen diese Vorlage zu nutzen, da sie den deutschen Datenschutzbestimmungen entspricht.
Wir akzeptieren aber auch Vollmachten, welche mit dieser im Wesentlichen übereinstimmen.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Sie als (ehemalige*r) Studierende*r müssen diese Vollmacht unterschreiben.
- Wir empfehlen, dass Sie diese Vollmacht bei uns einreichen.
- Sie können die Vollmacht zeitlich befristen (wird empfohlen).
- Die in der Vollmacht aufgeführten Angaben sind lediglich Vorschläge. Sie können Angaben streichen, wenn Sie nicht möchten, dass wir diese dem Bevollmächtigten bestätigen.
- Es wird ein offizielles Schreiben des Unternehmens im Original benötigt, das die Angaben enthält, die wir bestätigen sollen.
Längerfristige Beeinträchtigung / Schwangerschaft
Machen Studierende glaubhaft, dass sie wegen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, die Prüfungs- oder Studienleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so ist dieser Nachteil durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen. Der Nachteilsausgleich dient dabei dem Ausgleich der Einschränkung der Fähigkeit zur Darstellung der tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit und nicht dem Ausgleich einer durch die chronische Krankheit oder Behinderung bedingten Einschränkung der wissenschaftlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit selbst, die mit der Prüfung nachzuweisen ist. Die Art und Schwere der Belastung ist durch die oder den Studierenden rechtzeitig gegenüber der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch Vorlage geeigneter Unterlagen, bei Krankheit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, nachzuweisen. Entscheidungen über den Nachteilsausgleich trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte spätestens mit Prüfungsanmeldung per E-Mail an das Prüfungsamt.
Auch für Studentinnen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz. Im Fall einer Schwangerschaft, können Sie eine Beratung zu Mutterschutz/Elternzeit und Studium erhalten. Sofern gewünscht schreiben Sie bitte Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Mutterschutz“ an das Prüfungsamt. Fügen Sie der E-Mail bitte ein Bild der Mutterschutzpassseite mit dem Entbindungstermin bei. Die Meldung ist erst in dem Semester des voraussichtlichen Entbindungstermins nötig. Teilen Sie in dieser E-Mail bitte auch die gewünschte Modulbelegung mit. Anschließend kann ein individueller Beratungstermin vereinbart werden.