Prüfungen
Ihr Nebenfachstudium setzt sich aus der Summe der Modulprüfungen zusammen (mindestens 60 CP gemäß Studienverlaufsplan).
Es gibt keine Abschlussprüfung, mit der Sie Ihr Nebenfachstudium beenden.
- Der Antrag auf Zulassung zur Nebenfachprüfung ist Voraussetzung, um sich am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zu Prüfungen anmelden zu können.
- Sie müssen diesen einmalig zu Beginn des Studiums stellen (Frist beachten).
- Der Antrag steht Ihnen ab Semesterbeginn online zur Verfügung. Sie können diesen per E-Mail beim Prüfungsamt einreichen: pruefungsamt@wiwi.uni-frankfurt.de
Die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Sie müssen sich jedes Semester für jede einzelne Prüfung innerhalb der festgesetzten Frist und i.d.R. über QIS/LSF mit Ihrem HRZ-Account anmelden. Bei Fragen zu Ihrem HRZ-Account wenden Sie sich bitte direkt an das HRZ. Sollten Sie eine Prüfung nicht antreten wollen, ist die Abmeldung nur innerhalb der festgesetzten Frist möglich.
- Eine Anleitung zur An-/Abmeldung sowie nähere Informationen zur elektronischen Studien- und Prüfungsverwaltung finden Sie hier.
- Die Anmeldung für teilnehmerbeschränkte Wahlpflichtmodule erfolgt über ein zweistufiges Beleg- und Anmeldeverfahren.
Einzelheiten zum Vorgehen und den Fristen finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung im Vorlesungsverzeichnis.
Informationen zu Wiederholungsprüfungen für Nebenfachstudierende:
- Keine Wiederholungsprüfungen für O-Module der Basisphase sowie B- Module der Vertiefungsphase!
- Wiederholungsprüfungen nur für P-Module und WPM-Module der Vertiefungsphase:
Die jeweilige Wiederholungsprüfung (2. Termin im selben Semester) dürfen nur Studierende anmelden und mitschreiben, welche noch nicht alle Wiederholungsversuche ausgeschöpft haben und im 1. Termin des selben Semesters aus welchem Grund auch immer nicht bestanden oder entschuldigt gefehlt haben. Bei WPM mit Hausarbeit ist eine Anmeldung zum 2. Termin zudem nur möglich, wenn Studierende regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen haben.
Ausnahmen: Für PMAR und WPME_EOEK gibt es keinen 2. Termin. - Es gibt keine automatische Anmeldung zu Prüfungen.
Für die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen sind Sie selbst verantwortlich.
Beachten Sie bitte unbedingt das Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall.
Regelungen, Fristen und Bekanntmachungen
Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig über die geltenden Regelungen und aktuellen Fristen sowie über wichtige Bekanntmachungen durch das Abrufen Ihrer studentischen E-Mails, über die Newsmeldungen sowie auf der Website des Fachbereichs (Prüfungsorganisation) und im Vorlesungsverzeichnis zu informieren.
Abschluss des Nebenfachstudiums:
Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, bitten wir Sie, das Antragsformular zur Ausstellung einer Nebenfachbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben dem Prüfungsamt zukommen zu lassen. Sobald das Formblatt dem Prüfungsamt vorliegt, werden Ihre Unterlagen ausgestellt und Sie werden über die Abholmöglichkeiten per E-Mail informiert.
Die Ausstellung dauert i.d.R. 2-4 Wochen.