Zulassungen

Nach erfolgter Studienplatzzulassung durch das Studierendensekretariat, ist vor der Meldung zur ersten Modulprüfung im jeweiligen Studiengang ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Bachelor-, Master- bzw. Nebenfachprüfung beim Prüfungsamt einzureichen. Erst danach kann online (über QIS) eine Prüfungsanmeldung vorgenommen werden. Der Zulassungsantrag ist einmalig zu Beginn des jeweiligen Studiums erforderlich und betrifft daher vor allem Studierende im ersten Studiengangssemester.

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-, Master- bzw. Nebenfachprüfung ist im jeweiligen Downloadsbereich zu finden.

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Zulassung ist innerhalb der Zulassungsfrist im Prüfungsamt einzureichen. Ein persönliches Erscheinen im Prüfungsamt ist hierfür nicht erforderlich. Der Antrag kann gerne in den Briefkasten des Prüfungsamtes eingeworfen oder per Post versandt werden.

Wichtig!
Eine Prüfungsanmeldung ist nur dann möglich, sofern zu Studienbeginn einmalig ein ausgefüllter Antrag auf Zulassung fristgemäß im Prüfungsamt abgegeben wurde. Ohne eine erfolgte Zulassung ist die Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen!

Bitte beachten Sie auch, dass Sie durch die Zulassung zu keinen (!) Prüfungen angemeldet sind. Jede/r Studierende muss sich innerhalb der Anmeldefristen i.d.R. über das QIS-System selbst elektronisch zu den Prüfungen anmelden.

Top