FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren für den Master of Science in Betriebswirtschaftslehre. Diese sind wie folgt gegliedert:

  • Allgemeine Fragen zur Bewerbung
  • Fragen zu ausländischen Studienabschlüssen
  • Fragen zu quantitativen Methodenmodulen
  • Fragen zu Deutschkenntnissen
  • Fragen zu Englischkenntnissen
Allgemeine Fragen zur Bewerbung

Frage:

Werden Praktika, Berufsausbildungen, Auslandsaufenthalte, soziales Engagement im Auswahlverfahren berücksichtigt?

Antwort:

Nein, Praktika, Ausbildungen, Auslandsaufenthalte, etc. werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Frage:

Warum habe ich bisher weder von uni assist noch von der Goethe-Universität eine Rückmeldung erhalten, dass meine Bewerbung bearbeitet wurde?

Antwort:

Uni assist vermerkt nicht, ob Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Die Prüfung durch uni assist dauert mindestens drei Wochen beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch uni assist wird der Status Ihrer Bewerbung zu "weitergeleitet" geändert.

Sehen Sie bitte von Anfragen zum Stand der Bearbeitung Ihrer Bewerbung ab.

Frage:

Ab wann kann man mit einer Zulassung rechnen?

Antwort:

Das Hauptverfahren wird Ende Juli durchgeführt. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung erhalten, werden per E-Mail unterrichtet. Die Zulassungen werden durch das Studien Service Center versendet. Ablehnungen werden erst versendet, wenn das Verfahren vollständig abgeschlossen ist, was in der Regel erst im Oktober der Fall ist.

Bitte sehen Sie von individuellen Anfragen zum Stand der Zulassungen ab. Sie können den Status über das online-Portal der Goethe-Universität verfolgen.

Frage:

Wann werden Nachrückverfahren durchgeführt?

Antwort:

Ein Nachrückverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn nach Beendigung des Hauptverfahrens noch offene Studienplätze vorhanden sind. Im Nachrückverfahren wird ein neuer Mindest-Rankingwert festgelegt und weitere Bewerberinnen/Bewerber angeschrieben. Ein Nachrückverfahren würde Mitte/Ende August durchgeführt werden.

Frage:

Wann finden Losverfahren statt?

Antwort:

Ein Losverfahren wird nur durchgeführt, wenn auch nach einem abgeschlossenen Nachrückverfahren weiterhin offene Studienplätze vorhanden sind. Das Losverfahren wird zentral durch das Studierendensekretariat durchgeführt. Hierzu müssen sich Bewerber zu einer bestimmten Frist neu registrieren. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das Los über die Zuteilung. Sofern alle formalen Voraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllt sind, wird der Studienplatz an die Ausgelosten vergeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Frage:

Müssen die eingereichten Dokumente für die Masterbewerbung (Abitur-/Unizeugnisse) beglaubigt sein?

Antwort:

Die Zusendung beglaubigter Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbung ist nicht nötig, da die Bewerbung komplett online abgewickelt wird, sofern Sie sich mit einem inländischen Bachelorabschluss bewerben. Sollten Sie sich mit einem ausländischen Abschluss bewerben, müssten die Bewerbungsunterlagen per Post zu uni assist versendet werden. In diesem Fall wäre es auch nötig beglaubigte und übersetzte Kopien des Zeugnisses beizulegen.

Frage:

Ich verfüge über einen Bachelorabschluss in einer verwandten Fachrichtung, beispielsweise Kulturwirtschaft, Gesundheitsmanagement etc. Kann ich mich für einen Masterstudiengang bewerben?

Antwort:

Laut Studienordnung ist für die Zulassung zu den Master-Programmen in BWL und Management ein Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang oder ein mindestens gleichwertiger Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern erforderlich. Dabei müssen mindestens Leistungen im Umfang von 90 ECTS aus wirtschaftswissenschaftlichen Modulen stammen, damit ein Studiengang als verwandt angesehen werden kann. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Auswahlausschuss nach Abschluss der Bewerbungsphase, ob die fraglichen Studiengänge die Anforderungen erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Beurteilung der Bewerbungen die Zahl der quantitativen Veranstaltungen aus dem Bachelor (also Veranstaltungen in den Bereichen Statistik, Wirtschaftsmathematik, Ökonometrie) mit 39% in die Rankingnote eingehen (siehe hierzu auch hier).

Frage:

Ich verfüge über einen fachfremden Bachelorabschluss, z.B. im Bereich Ingenieurswissenschaften. Kann ich mich für einen Masterstudiengang bewerben?

Antwort:

Laut Studienordnung ist für die Zulassung zu den Master-Programmen in BWL und Management ein Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang oder ein mindestens gleichwertiger Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern erforderlich. Dabei müssen mindestens Leistungen im Umfang von 90 ECTS aus wirtschaftswissenschaftlichen Modulen stammen, damit ein Studiengang als verwandt angesehen werden kann. Der Auswahlausschuss entscheidet im Zweifelsfall über Ihre Bewerbung.

Seit dem Wintersemester 2008/09 sind keine Studiengebühren mehr zu zahlen. Dies gilt auch für Langzeitstudium- sowie Zweitstudiumsgebühren.

Der Semesterbeitrag für den Masterstudiengang beträgt pro Semester ca. 360 €. Nähere Infos zu Studiengebühren und Semesterbeitrag finden Sie hier.

Generell vergeben deutsche Universitäten keine Stipendien in eigener Verantwortung. Es gibt jedoch zahlreiche Organisationen, die Stipendien verleihen.

Das umfassendste Stipendienprogramm wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) verliehen. Fortgeschrittene Studierende können sich auf DAAD-Stipendien bewerben oder, in Abhängigkeit des Herkunftslandes oder des Studienfachs, nur graduierte Studierende.

Andere Institutionen, die Stipendien vergeben, haben unterschiedliche Voraussetzungen, zum Beispiel in Bezug auf das Herkunftsland, Studienfach, vorherige Studienleistungen, Länge der Unterstützung etc. Eine umfassende Übersicht über vorhandene Förderprogramme finden Sie in der Datenbank des DAAD.

Fragen zu ausländischen Studienabschlüssen

Frage:

Wird mein ausländischer Bachelor Abschluss an der Goethe Uni anerkannt?

Antwort:

Die Prüfung ausländischer Bachelorabschlüsse wird durch uni assist nach Eingang der Bewerbung durchgeführt. Sofern Sie vorab erfahren möchten, ob Ihr Bachelor grundsätzlich in Deutschland anerkannt wird, wenden Sie sich bitte an das International Office. Eine erste eigenständige Recherche können Sie auf der Website Anabin durchführen, auf der von der Kultusministerkonferenz anerkannte ausländische Abschlüsse aufgeführt werden.

Sofern es sich um einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang handelt, würde die inhaltliche Passung gewährleistet sein.

Frage:

Wie wird die Durchschnittsnote meines ausländischen Bachelorabschlusses umgerechnet?

Antwort:

Die Umrechnung der Durchschnittsnote ausländischer Studienabschlüsse wird nach dem Eingang der Bewerbung von uni-assist durchgeführt. Sofern Sie vorab erfahren möchten, welche Note Sie im deutschen Notensystem erreichen, wenden Sie sich bitte an das International Office.

Frage:

Benötige ich eine Übersetzung meines Bachelorzeugnisses/Transcripts? In welche Sprachen darf das Zeugnis übersetzt werden?

Antwort:

Ja, für eine Auswertung Ihrer Bewerbung benötigen wir eine notariell beglaubigte Übersetzung Ihres Bachelorzeugnisses/Transcripts. Die Übersetzung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Fragen zu quantitativen Methodenmodulen

Frage:

Werden auch Module für den quantitativen Anteil mit berücksichtigt, die ich zusätzlich erwerbe?

Antwort:

Es werden nur Module für den quantitativen Bereich gewertet, die in dem für die Bewerbung zum BWL Master maßgeblichen Bachelor absolviert wurden und dementsprechend im Leistungsnachweis aufgeführt sind. Wenn also diese Zusatzmodule auf dem Leistungsnachweis aufgeführt werden (auch als Zusatzmodule), werden diese berücksichtigt.

Frage:

Nutzt es etwas, wenn ich mich in einen Bachelor in Mathematik einschreibe und in diesem Studiengang einige quantitative Methodenmodule belege?

Antwort:

Es werden nur Module für den quantitativen Bereich gewertet, die in dem für die Bewerbung zum BWL Master maßgeblichen Bachelor absolviert wurden und dementsprechend im Leistungsnachweis aufgeführt sind. Somit werden Module eines weiteren angefangenen Studiums nicht berücksichtigt.

Frage:

Ich belege im Sommersemester noch Kurse, die als quantitative Methodenmodule zählen. Werden diese noch berücksichtigt?

Antwort:

Nein, es werden nur abgeschlossene Module berücksichtigt.

Frage:

Inwiefern werden unbenotete Methodenmodule berücksichtigt?

Antwort:

Unbenotete Methodenmodule, die mit ECTS / CP versehen sind, werden bei der Anzahl an ECTS in quantitativen Methodenmodulen mitgezählt. Bei der Berechnung der Durchschnittsnote der quantitativen Methodenmodule werden diese jedoch nicht berücksichtigt.

Fragen zu Deutschkenntnissen

Frage:

Ich bin ein internationaler Bewerber und verfüge über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1/A2. Kann ich mich hiermit auf den Master of Science in Betriebswirtschaftslehre bewerben?

Antwort:

Leider ist eine Bewerbung mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1/A2 nicht möglich.

Um das Studium aufnehmen zu können sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1/C2 nötig, die über ein DSH-2-Zertifikat oder einen äquivalenten Sprachnachweis nachgewiesen werden. Mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1/B2 können Sie an einem DSH-Vorbereitungskurs an der Goethe-Universität teilnehmen.

Frage:

Ich bin ein internationaler Bewerber und verfüge über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder B2. Kann ich mich dennoch auf den MSc in BWL bewerben?

Antwort:

Sie können sich leider nicht für den direkten Studienantritt bewerben, sondern müssten vorab einen Sprachkurs besuchen, um das geforderte Sprachniveau zu erreichen. Die Goethe-Universität bietet Deutschkurse an, die Sie auf die DSH-2-Prüfung vorbereiten. Das Bestehen der DSH-2-Prüfung ist notwendig, um das Master-Studium antreten zu können.

Wenn Sie am Vorbereitungskurs teilnehmen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Bewerben Sie sich für den Master of Science in BWL über uni assist. Geben Sie bei den Fragen nach Ihren Deutschkenntnissen bitte an, dass Sie am DSH-Vorberitungskurs teilnehmen möchten und reichen Sie einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1/B2 ein. Sie werden dann zu einem Einstufungstest für den DSH-Vorbereitungskurs eingeladen. Nachdem Sie die DSH-2-Prüfung bestanden haben, müssen Sie sich erneut für den Master of Science in BWL bewerben.

Informationen zu den Vorbereitungskursen finden Sie hier.

Frage:

Ich bin ein internationaler Bewerber und habe ein Zertifikat zum Nachweis meiner Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, jedoch kein DSH-2-Zertifikat. Kann ich mich dennoch bewerben?

Antwort:

Mit einem Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) können Sie sich für den Master BWL bewerben. Sie müssen im Falle einer Zulassung jedoch vor Beginn des Studiums ein DSH-2-Zertifikat einreichen. Im Verlauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens werden Sie automatisch zur DSH-2-Prüfung an der Goethe-Universität eingeladen. Diese Einladung ist noch keine Zulassung zum Master-Studium.

Neben der DSH-2-Prüfung werden folgende Zertifikate als äquivalent anerkannt:

  • TestDaf: alle Prüfungsergebnisse mit mindestens TDN 4
  • Goethe-Zertifikat C2
  • KMK-Prüfung: Deutsches Sprachdiplom Zweite Stufe (DSD II), durchgängig Niveau C1
  • DSH anderer Hochschulen mit mindestens Niveaustufe DSH-2.
    (Achtung: DSH-Zeugnisse, die nach dem 01.01.2013 erworben worden sind, werden nur anerkannt, wenn sie von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nach der neuen Rahmenordnung Deutsch registriert sind.)
  • KDS und GDS (Kleines/Großes Deutsches Sprachdiplom)
  • Hochschulreife eines deutschsprachigen Landes (z.B. Österreich).
  • Deutsches Reifezeugnis
  • Telc Deutsch C1 Hochschule: mit den Ergebnissen „befriedigend“, „gut“ oder „sehr gut
Fragen zu Englischkenntnissen

Frage:

Ist ein Nachweis von Schulenglisch ausreichend?

Antwort:

Ja, wenn Englisch bis zum Abitur belegt wurde und das Zeugnis nicht älter als 5 Jahre ist.

Frage:

Ist ein Sprachnachweis verpflichtend?

Antwort:

Ein englischer Sprachnachweis ist ein obligatorischer Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Informationen zu unterschiedlichen Arten von Sprachnachweisen finden Sie hier in den FAQs und im Bereich Bewerbungsverfahren.

Frage:

Ist der TOEFL Test zwingend notwendig?

Antwort:

Der TOEFL Test ist nicht zwingend notwendig; Sie können auch andere Nachweise für Ihre Englischkenntnisse einreichen. Wichtig ist, dass Sie zumindest Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens besitzen, um gewährleisten zu können, dass Sie das Studium erfolgreich abschließen können, da z.B. alle Finance Veranstaltungen auf Englisch gehalten werden. Einreichungen von Unterlagen sind bis zum Bewerbungsschluss 15. Mai möglich.

Frage:

Kann der GMAT/GRE auch als Sprachnachweis verwendet werden?

Antwort:

Da der GMAT kein Sprachnachweis darstellt, müssten Englischkenntnisse noch einmal separat nachgewiesen werden.

Frage:

Ich habe ein Semester im Ausland studiert und dort englischsprachige Studienleistungen erbracht. Ist das als Englischnachweis ausreichend?

Antwort:

Nein, dies reicht leider nicht aus.

Frage:

Reicht mein Auslandspraktikum oder mein Arbeitsaufenthalt im Ausland als Sprachnachweis aus?

Antwort:

Leider können wir dies nicht als Sprachnachweis anerkennen.

Frage:

Ich habe einige Module in englischer Sprache während meines Bachelors absolviert. Ist dies als Sprachnachweis ausreichend? Welche Art von Nachweis muss ich einreichen?

Antwort:

Die Belegung englischsprachiger Module reicht nicht aus. Bei Sprachkursen im Verlaufe als Bestandteil Ihres Studiums benötigen Sie auch hier den expliziten Nachweis, dass Sie über Kenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen.

Frage:

Wie alt darf ein Sprachnachweis sein, damit er im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden kann?

Antwort:

Alle Sprachnachweise dürfen am Ende der Bewerbungsfrist (15. Mai) maximal 5 Jahre alt sein. Dies gilt auch explizit für Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS etc. und den Sprachnachweis über das Abiturzeugnis.

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