Bewerbungsverfahren

Bewerbung

Bewerbungsfristende ist der 15. Juli (Ausschlussfrist!).

Folgende Unterlagen werden für eine komplette Bewerbung benötigt:

  • Bachelorzeugniss mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Studienexposé
  • Lebenslauf
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Für ausländische Bewerber/-innen: Nachweis der DSH Prüfung (DSH-2) in beglaubigter Form
  • Für Bewerber/innen aus den Ländern Vietnam, Volksrepublik China sowie Indien: APS-Zertifikat (nur Original)

Deutschkenntnisse

Bewerber/-innen mit ausländischen Abschlusszeugnissen müssen bei der Bewerbung zumindest Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Zentralen Mittelstufenprüfung (C1 Mittelstufe) nachweisen.

Jeder/jede vorläufig zugelassene Bewerber/-in muss bis Vorlesungsbeginn die DSH-2 Prüfung ablegen und bestehen. Erfolgt der Nachweis nicht fristgemäß, erlischt die vorläufige Zulassung. Nähere Infos über Deutschkenntnisse, DSH, DSH Vorbereitungskurs etc. finden Sie hier.

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber ohne DSH, die bei der Bewerbung die oben beschriebenen Deutschkenntnisse vorweisen, werden automatisch zu einer DSH Prüfung eingeladen. Diese Einladung ist keine Zulassung zum Masterprogramm und ist unabhängig vom Auswahlprozess des Studienganges.

Fehlender Bachelorabschluss

Liegt die Hochschulzugangsberechtigung für den konsekutiven Masterstudiengang (Bachelorzeugnis) noch nicht vor, bewerben Sie sich bitte mit den folgenden zusätzlichen  Unterlagen bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist).

  • Nachweis der Immatrikulation im Bachelorstudiengang sowie
  • Vorläufiges Zeugnis, welches eine Durchschnittsnote und alle bisherigen Prüfungsleistungen beinhaltet. Das vorläufige Zeugnis muss von einer für die Notengebung oder Zeungiserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein.

Bitte beachten Sie: Sämtliche Prüfungsleistungen Ihres Bachelorstudienganges müssen zwingend in dem der Aufnahme des Masterstudienganges vorausgehenden Sommersemester erfolgreich absolviert werden.

Vorläufige Zulassung

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines noch nicht vorliegenden Bachelor-Zeugnisses zunächst nur eine vorläufige Zulassung unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Bachelor-Abschlusses ausgesprochen werden kann.

Eine endgültige Zulassung erfolgt nach Vorlage des Bachelor-Zeugnisses innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist. Werden die Voraussetzungen an den Bachelor-Abschluss nicht erfüllt, ist die vorläufige Zulassung zu widerrufen und es können keine Ansprüche an einen Studienplatz geltend gemacht werden. Der Nachweis des Abschlusses eines Bachelorstudienganges muss bis zu einer bestimmten Nachfrist in Form einer beglaubigten Kopie vorliegen. Wird der Nachweis des Bachelorabschlusses bis dahin nicht erbracht, erlischt auch hier die vorläufige Zulassung und es kann kein Anspruch an einen Studienplatz geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

WICHTIG:

Sämtliche Prüfungsleistungen müssen in dem der Aufnahme des Masterstudienganges vorausgehenden Sommersemester erbracht werden.

Bewerbungsprozess

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-System, welches durch uni-assist e.V. zur Verfügung gestellt und betrieben wird. Sämtliche Bewerbungen für den Master of Science in Management werden über dieses System abgewickelt.

Die Online-Bewerbung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich papierlos zu bewerben und erfolgt über das zentrale Onlineportal für Masterstudiengänge. Über die upload-Funktion können Sie sämtliche geforderten Dokumente, wie z.B. Lebenslauf und Zeugnisse digital übermitteln und der jeweiligen Bewerbung zuordnen.

Weitere Informationen zum Ablauf der Online Bewerbung finden Sie hier.

Beglaubigte Kopien der erforderlichen Dokumente müssen erst zur Immatrikulation in den neuen Studiengang vorlegt werden.

Bei technischen Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte sich bitte direkt an Uni Assist. Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung Master.

Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss

Bitte füllen Sie die online-Bewerbung vollständig aus. Über die upload-Funktion haben Sie die Möglichkeit, einzureichende Unterlagen bereits im Onlineportal hochzuladen. Der Upload ersetzt jedoch nicht die schriftliche Einreichung der erforderlichen Zeugnisse und Nachweise. Bitte schicken Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag zusammen mit übersetzten und beglaubigten Kopien der erforderlichen Dokumente/Zeugnisse und ggf. weiteren geforderten Unterlagen an folgende Adresse:

Goethe-Universität Frankfurt
Master-Abteilung
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin
Deutschland


Geben Sie beim postalischen Versand von Unterlagen bitte immer Ihre Bewerbernummer an (diese erhalten Sie von uni-assist per E-Mail).
Bewerbungsunterlagen, die direkt an die Goethe-Universität geschickt werden, können nicht bearbeitet werden! Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bewerbung an die oben angegebene Adresse in Berlin senden!müssen

Bewerbung

HIER gelangen Sie zum Online Bewerbungssystem.

Anerkennungen von Studienzeiten und Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, werden in der Regel nur angerechnet, wenn sie nicht mehr als fünf Kalenderjahre von der Aufnahme des Masterstudiums erbracht worden sind.

Ein Antrag auf Anrechnung auf Leistungen muss zwingend mit der Bewerbung eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Nachweis über sämtliche bereits an einer Hochschule erbrachten Leistungen beizufügen (detaillierter Leistungsnachweis). Weitere Informationen über Anrechnungen von Studienzeiten und Prüfungsleistungen finden Sie im §22 der Prüfungsordnung Master in Wirtschaftspädagogik.

Bitte verwenden Sie auschließlich den vorgegebenen Antrag auf Anrechnung von Leistungen des Prüfungsamtes für Ihre Bewerbung.

Leistungen, die nicht aus dem eingereichten Antrag bzw. Leistungsnachweis hervorgehen, können nicht angerechnet werden.

Studienleistungen aus einem Bachelorstudiengang können nicht für den Masterstudiengang angerechnet werden.

Ein nachträglicher Antrag auf Anerkennung wird nicht zugelassen.

Zusätzliche Auflagen

Eine Zulassung kann vorläufig unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Leistungen aus dem Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik im Umfang von max. 60 CP erfolgen, wenn Sie sich mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor bewerben.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gebühren

Seit dem Wintersemester 2008/09 sind keine Studiengebühren mehr zu zahlen. Dies gilt auch für Langzeitstudium- sowie Zweitstudiumsgebühren.

Der Semesterbeitrag für den Masterstudiengang beträgt pro Semester ca. 350 €. Nähere Infos zu Studiengebühren und Semesterbeitrag finden Sie hier.

Auswahlverfahren

Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach einem Wert, der sich zu 60 % aus der Note des vorausgesetzten Studienabschlusses bzw. der vorläufigen Durchschnittsnote und zu 40 % aus der Note des Studienexposés ergibt.
Für die Bewertung des Studienexposés sind neben der äußeren Qualität sowie der Darstellung insbesondere der Studienmotivation und der angestrebten beruflichen Perspektive auch die bisher erworbenen und nachgewiesenen Kenntnisse in Wirtschaftspädagogik und in quantitativen Methoden maßgebend.
Die Regelungen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Satzung der Johann Wolfgangoethe-Universität Frankfurt am Main für das Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen.

Hier gelangen Sie zur Satzung.

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