Prüfung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Ihr Nebenfachstudium setzt sich aus der Summe der Modulprüfungen zusammen (mindestens 60 CP gemäß Studienverlaufsplan).

Es gibt keine Abschlussprüfung, mit der Sie Ihr Nebenfachstudium beenden.

Antrag auf Zulassung zur Nebenfachprüfung
  • Der Antrag auf Zulassung zur Nebenfachprüfung ist Voraussetzung, um sich am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zu Prüfungen anmelden zu können.

  • Sie müssen diesen einmalig zu Beginn des Studiums stellen. (Frist beachten)

  • Der Antrag steht Ihnen ab Semesterbeginn online zur Verfügung. Sie können diesen per E-Mail beim Prüfungsamt einreichen: pruefungsamt(at)wiwi.uni-frankfurt(dot)de

Prüfungszeitraum

Die Prüfungen finden i.d.R. in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.

Prüfungsan-/ abmeldung
  • Sie müssen sich jedes Semester für jede einzelne Prüfung innerhalb der festgesetzten Frist und i.d.R. über QIS/LSF mit Ihrem HRZ-Account anmelden. Bei Fragen zu Ihrem HRZ-Account wenden Sie sich bitte direkt an das HRZ.

    Sollten Sie eine Prüfung nicht antreten wollen, ist die Abmeldung nur innerhalb der festgesetzten Frist möglich.

  • Eine Anleitung zur An-/Abmeldung sowie nähere Informationen zur elektronischen Studien- und Prüfungsverwaltung finden Sie hier.

  • Die Anmeldung für teilnehmerbeschränkte Wahlpflichtmodule erfolgt über ein zweistufiges Beleg- und Anmeldeverfahren.
    Einzelheiten zum Vorgehen und den Fristen finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung im Vorlesungsverzeichnis.

Prüfungen wiederholen
  • Es gibt für Studierende im eingeschriebenen Nebenfach keine Wiederholungsprüfung im selben Semester. Nicht bestandene Prüfungen können frühestens am Ende des darauffolgenden Semesters wiederholen. Beachten Sie allerdings, dass nicht alle Wahlpflichtmodule jedes Semester angeboten werden.
  • Es gibt keine automatische Anmeldung zu Prüfungen.
    Für die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen sind Sie selbst verantwortlich.

Beachten Sie bitte unbedingt das Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall.

Regelungen, Fristen und Bekanntmachungen

Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig über die geltenden Regelungen und aktuellen Fristen sowie über wichtige Bekanntmachungen durch das Abrufen Ihrer studentischen E-Mails, über die Newsmeldungen (RSS Feeds) sowie auf der Website des Fachbereichs (Prüfungsorganisation) und im Vorlesungsverzeichnis zu informieren.

Nebenfachbescheinigung

Abschluss des Nebenfachstudiums:

Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, bitten wir Sie, das Antragsformular zur Ausstellung einer Nebenfachbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben dem Prüfungsamt zukommen zu lassen. Sobald das Formblatt dem Prüfungsamt vorliegt, werden Ihre Unterlagen ausgestellt und Sie werden über die Abholmöglichkeiten per E-Mail informiert.

Die Ausstellung dauert i.d.R. 2‒4 Wochen.

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