FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften.

Informationen zum Thema "Anerkennung" sowie ein gesondertes FAQ zu diesem Thema finden Sie hier.

Bei Fragen zu Ihrem Bewerbungsstand in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang lesen Sie bitte die FAQ's des Studien-Service-Center oder wenden sich direkt an das Studierendensekretariat.
(Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften kann keine Auskünfte zum Stand Ihrer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang geben.)


Bei Fragen zu Ihrem Bewerbungsstand in einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Programmkoordinator.

Bevor Sie sich für die Prüfungen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anmelden können, müssen Sie einmalig einen Antrag auf Zulassung beim Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften einreichen. Detaillierte Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.

Wenn sich die Termine für Ihre angemeldeten Klausuren überschneiden sich, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  • Bitte setzen Sie sich mit den betroffenen Lehrstühlen in Verbindung.
    Sie benötigen die Zustimmung eines der betroffenen Lehrstühle, dass Sie die entsprechende Klausur vor oder nach der regulären Prüfungszeit schreiben können.
  • Ein Mitarbeiter des Lehrstuhls muss sich dazu bereit erklären, Sie dafür zu betreuen, zu beaufsichtigen und Ihnen einen Raum zur Verfügung zu stellen.
  • Ob ein Lehrstuhl dieser Lösung zustimmt, liegt jedoch in seinem Ermessen.
  • Falls Sie eine Zustimmung erhalten haben und eine zeitgleiche Klausur vor- oder nachschreiben, geben Sie bitte dem Prüfungsamt per E-Mail unbedingt Bescheid.
  • Wenn Sie vor /während einer Klausur erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest.
  • Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest), welches Sie im Download-Bereich herunterladen können. Das Formular ist auch im Wartebereich des Prüfungsamtes ausgelegt.
    Die Bescheinigung, die Sie vom Arzt erhalten ("Arbeitsunfähigkeit"/gelber Zettel), reicht nicht aus!
  • Sofern Prüfungsunfähigkeit während der Klausur auftritt, müssen Sie dies auf Ihrer Klausur schriftlich vermerken, unterschreiben und vor Klausurende ausdrücklich den Abbruch der Klausur gegenüber dem Aufsichtführenden erklären.
    Es ist jedoch zu beachten: Wenn Sie in Kenntnis von gesundheitlichen Problemen eine Klausur antreten, so tragen Sie das Risiko einer hieraus resultierenden verminderten Leistungsfähigkeit. Ein erfolgreiches Berufen auf diese Krankheitssymptome ist dann nicht mehr möglich.
  • Das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Dies bedeutet, dass Sie spätestens am Tag der Prüfung zum Arzt gehen und dieses Formular von ihm ausfüllen lassen müssen. Sie müssen es dann noch am selben Tag als E-Mail an das Prüfungsamt (preufungsamt[at]wiwi.uni-frankfurt[dot]de) senden.
  • Bitte geben Sie stets Ihre Matrikelnummer und die betroffene Klausur an.

In Zweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden.

Wichtiger Hinweis: Sie erhalten bei Einreichung eines Attestes in jedem Fall vom Prüfungsamt eine Nachricht an Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de)

Bitte beachten Sie auch unbedingt das Merkblatt zum Verhalten im Krankheitsfall (oder bei sonstigen Rücktritten), welches Sie ebenfalls im Download-Bereich herunterladen können. Das Formular ist auch im Wartebereich des Prüfungsamtes ausgelegt.

Wenn Sie vor oder während einer Prüfung erkranken und von dieser zurücktreten möchten, müssen Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft machen.

Hierfür kann in Zweifelsfällen ein amtsärztliches Attest / Gutachten verlangt werden.

Einen Auftrag für den Amtsarzt erhalten Sie vom Prüfungsamt.

Gehen Sie bitte für ein Attest zur Prüfungsunfähigkeit persönlich spätestens am Prüfungstag (auch ohne Termin) zum Amtsärztlichen Dienst im Gesundheitsamt Frankfurt am Main oder bei Abgabe einer wissenschaftlichen Arbeit nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Alle weiteren wichtigen Informationen (wie Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten und erforderliche Unterlagen) entnehmen Sie bitte der Website des amtsärztlichen Dienstes Frankfurt am Main.

Die Einsichtstermine werden meistens zusammen mit den Klausurnoten am Lehrstuhl und/oder auf der Internetseite des Prüfungsamtes veröffentlicht.

Sollten Sie an den genannten Terminen aus gesundheitlichen oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert sein, so setzen Sie sich bitte umgehend mit dem entsprechenden Lehrstuhl in Verbindung und legen dort ein ärztliches Attest bzw. anderweitige Nachweise vor, welche Ihre Verhinderung belegen.

QIS-Passwörter werden nur vom Hochschulrechenzentrum (HRZ) ausgegeben.

Diese können ausschließlich persönlich im HRZ Service Center beantragt und abgeholt werden (nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises). Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Passwörter.

Sprechzeiten und Standorte des HRZ Service Center finden Sie hier.

Informationen zur Anmeldung der Masterarbeit entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Durchführung der Masterarbeit. Weitere Einzelheiten zum Thema "Masterarbeit" finden Sie hier unter dem Stichpunkt "Masterarbeit".

In Krankheitsfällen ist eine Verlängerung der Abgabefrist einer Bachelor- bzw. Masterarbeit möglich.

Hierfür ist die Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente "Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (ärztliches Attest)" sowie "Antrag Fristverlägerung Bachelor-/Masterarbeit wegen Erkrankung" erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Antrags- und Attestformular unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankung und vor Abgabe der Bachelor-/Masterarbeit im Prüfungsamt eingereicht werden müssen.

Bitte beachten Sie auch das "Merkblatt Durchführung der Bachelor-/Masterarbeit".

Die erforderlichen Formulare sind im Downloadsbereich zum Herunterladen hinterlegt.

Das Gutachten Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit können Sie entweder im Prüfungsamt oder an der Professur einsehen.

Die Einsicht Ihres Gutachtens ist erst nach Veröffentlichung der Note Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit über QIS möglich.

Im Prüfungsamt können Sie Ihr Gutachten entweder in der Speziellen Sprechstunde "Einsichtnahme in Gutachten" oder nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.

Die Studierenden der Bachelor-, Nebenfach- sowie der Masterstudiengänge haben die Möglichkeit, weitere, als die in der jeweiligen Ordnung vorgeschriebenen Wahlpflichtmodule zu absolvieren (Zusatzmodule).

Im Speziellen gilt dabei Folgendes für die einzelnen Studiengänge:

  • Bachelor of Science PO 2009 und Nebenfach PO 2009
    Wenn Sie mehr Wahlpflichtmodule erbracht haben, als für den jeweiligen Abschluss erforderlich sind, so werden, bezogen auf alle absolvierten Wahlpflichtmodule, die notenschlechteren Wahlpflichtmodule als Zusatzmodule gewertet.
  • Master of Science, Bachelor of Science PO 2022 und Nebenfach PO 2022
    Wenn Sie mehr Wahlpflichtmodule erbracht haben, als für den jeweiligen Abschluss erforderlich sind, so werden diejenigen Wahlpflichtmodule, die zuletzt absolviert wurden, als Zusatzmodule gewertet. Sofern mehrere Module im selben Semester absolviert worden sind, werden die notenschlechteren Module als Zusatzmodule gewertet.

Bilingualer Leistungsnachweis während des Studiums

Einen bilingualen Leistungsnachweis können Sie sich über das Selbstbedienungsportal QIS ausdrucken.

Nur für die folgenden zwei Ausnahmen wird ein deutschsprachiger Leistungsnachweis vom Prüfungsamt ausgegeben:

  • Studierende, die bis auf die Bachelor - bzw. Masterarbeit alle Leistungen erbracht haben und sich um eine feste Arbeitsstelle bewerben wollen.
  • Studierende die nachweisen können, dass der QIS-Ausdruck für den Verwendungszweck nicht ausreicht.

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt nur einen Leistungsnachweis bereitstellen kann. Sollten Sie weitere Ausfertigungen benötigen, bitten wir Sie den ausgestellten Leistungsnachweis selbstständig zu kopieren und diese Kopien beispielsweise beim Bürgeramt oder bei einem Notar beglaubigen zu lassen.

Die Bearbeitungsfrist kann bis zu vier Wochen dauern.

Leistungsübersicht nach Beendigung / Abbruch des Studiums am Fachbereich 02

Nach Beendigung / Abbruch des Studiums am Fachbereich 02 kostet eine Ausstellung einer Leistungsübersicht je € 55 (entsprechend VwKostO-MWK)

Ihrem formlosen Antrag fügen Sie bitte den Nachweis über die Entrichtung der Gebühr bei. Unsere Kontoverbindung finden Sie hier.

Versand der Unterlagen ins In- oder Ausland

Falls Sie den Versand des Transcriptes oder Zeugnisses ins  Inland oder Ausland wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag.

Bitte beachten Sie: Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigenes Risiko!

Falls eine Veranstaltung in Ihrem Leistungsnachweis nicht in dem Bereich zugeordnet ist, in dem Sie sie gewählt haben, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an das Prüfungsamt.

Nach der Überprüfung wird das entsprechende Modul dem korrekten Studienabschnitt zugeordnet.

Sollten Sie für Ihre Masterbewerbung eine Bescheinigung Ihrer Durchschnittsnote benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Bescheinigung der Durchschnittsnote“ an das Prüfungsamt.

Beachten Sie bitte, dass immer nur ein Exemplar der Druchschnittsnotenbescheinigung ausgestellt werden kann. Sollten Sie mehrere Exemplare benötigen, so vervielfältigen Sie diese bitte selbst und lassen die Kopien an entsprechender Stelle, z.B. dem Bürgeramt, beglaubigen.

Eine erneute Bescheinigung kann auf Anfrage erst dann wieder ausgestellt werden, wenn die Noten aller Prüfungsleistungen, welche Sie in diesem Semester absolviert haben, auf Ihrem QIS-Leistungsnachweis erscheinen.

Ein vorläufiges Bachelorzeugnis wird nicht erstellt.

Informationen zur Beantragung von Zeugnissen und Zweitschriften finden Sie hier

Sie werden per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse benachrichtigt, sobald Ihr Zeugnis zur Abholung bereitliegt. Die Zeiten für die persönliche Sprechstunde der Zeugnisausgabe finden Sie hier.


Falls Sie Ihr Zeugnis nicht selbst abholen (können), finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen unter dem Stichpunkt "Vollmacht für die Abholung von (Zeugnis-)Unterlagen".

Informationen zur Beantragung von Zeugnissen und Zweitschriften finden Sie hier.

Sie werden per Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse informiert, sobald das Zeugnis zur Abholung bereitliegt. Die Zeiten für die Zeugnisausgabe finden Sie hier.

Diese Vollmacht dient dazu, dass eine von Ihnen bevollmächtigte Person beispielsweise Ihre Zeugnisunterlagen im Prüfungsamt oder Unterlagen im SSIX Info Center für Sie abholen darf. Die jeweilige Stelle wird Ihr Zeugnis ausschließlich an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person herausgeben, sofern diese sich ausweisen kann.

Wichtig: Stellen Sie nur Personen eine Vollmacht aus, denen Sie vertrauen!

Hier finden Sie eine beispielhafte Vollmacht für die Abholung von (Zeugnis-)Unterlagen.

Wir empfehlen, diese Vorlage zu nutzen.

Wir akzeptieren aber auch Vollmachten, welche mit dieser im Wesentlichen übereinstimmen.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Sie als (ehemaliger) Studierender müssen diese Vollmacht unterschreiben.
  • Die Vollmacht muss im Original vorgelegt werden, entweder bei Abholung durch den Bevollmächtigten persönlich oder im Voraus postalisch oder per Fax.
  • Der Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ausweisen können. Andernfalls kann nichts ausgehändigt werden.
  • Ausschließlich der Bevollmächtigte kann in Ihrem Auftrag Unterlagen abholen. (Die Vollmacht ist nicht übertragbar!)

Die Gesamtnote der Bachelor- und Masterprüfung wird durch eine ECTS-Bewertung ergänzt, die in das Diploma Supplement aufgenommen wird. Die ECTS-Bewertungsskala berücksichtigt statistische Gesichtspunkte für die einzelnen Studiengangsabschlüsse, indem die Gesamtnoten, die im jeweiligen Studiengang in einer Referenzgruppe vergeben werden, erfasst und ihre prozentuale Verteilung ermittelt wird. Maßgeblicher Berücksichtigungszeitraum für die Bestimmung der ECTS-Bewertung sind die dem Ausstellungszeitpunkt vorangegangenen drei Jahre. Die Referenzgruppe ergibt sich aus der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen des jeweiligen Studiengangs in einem Zeitraum von drei Studienjahren. Die Berechnung erfolgt nur, wenn die Referenzgruppe aus mindestens 50 Absolventinnen und Absolventen besteht. Haben weniger als 50 Studierende innerhalb der Vergleichskohorte den Studiengang abgeschlossen, so sind nach Beschluss des Prüfungsausschusses weitere Jahrgänge in die Berechnung einzubeziehen.

 

Bachelor of Science / Master of Science (alte Prüfungsordnungsfassungen von 2008)

Die Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird durch eine ECTS-Note ergänzt, die sich folgendermaßen zusammensetzt:

A = die Note, die die besten 10% derjenigen, die die Bachelorprüfung bestanden haben, erzielen,
B = die Note, die die nächsten 25%,
C = die Note, die die nächsten 30%,

D = die Note, die die nächsten 25%,
E = die Note, die die nächsten 10% erzielen.


Master of Science (neue Prüfungsordnungsfassungen von 2014)
Die Gesamtnote der Masterprüfung wird durch eine ECTS-Einstufungstabelle ergänzt, die folgendermaßen dargestellt wird:

Gesamtnoten                                          Gesamtzahl                                             Prozentzahl der Absolvierenden

                                                               innerhalb der Referenzgruppe                innerhalb der Referenzgruppe

bis 1,5 (sehr gut)

über 1,6 bis 2,5 (gut)

über 2,6 bis 3,5 (befriedigend)

über 3,6 bis 4,0 (ausreichend)

 

Im Speziellen hat der Prüfungsausschuss entschieden, dass bei den Masterstudiengängen "Wirtschaftspädagogik", "International Economics and Economic Policy" sowie "Money and Finance" der neuen Prüfungsordnungsfassungen von 2014 die Jahrgänge der alten Prüfungsordnungsfassungen von 2008 mit einbezogen werden.

Bei den Masterstudiengängen "Betriebswirtschaftslehre", "Management" und "International Management" der neuen Prüfungsordnungsfassungen ab 2014 wird hingegen keine ECTS-Bewertung angegeben, solange keine Vergleichsdaten vorliegen.

Das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unsererseits nicht möglich, da seit dem Bologna-Prozess die Unbedenklichkeitsentscheidung bei der Folgehochschule liegt.

Zu diesem Zweck kann der Studierende der Folgehochschule jedoch eine aktuelle Bescheinigung der "Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung/Masterprüfung" vorlegen. Dieser sind alle abgelegten Prüfungsleistungen, die bestandenen wie nicht bestandenen, zu entnehmen. Damit ist es der Folgehochschule möglich, die Anzahl der Prüfungsversuche mit der eigenen Prüfungsordnung abzugleichen und in Folge dessen über den vorhandenen oder nicht mehr vorhandenen Prüfungsanspruch des Studierenden zu entscheiden.

Ein Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, wünscht eine Bestätigung Ihrer Angaben bezüglich Ihres Hochschulabschlusses. Diese Bestätigung können Sie vom Prüfungsamt erhalten, allerdings muss eine Person aus diesem Unternehmen/das Unternehmen von Ihnen dazu bevollmächtigt sein.

Hier finden Sie eine beispielhafte Vollmacht für die Bestätigung von Angaben.

Wir empfehlen, diese Vorlage zu nutzen, da sie den deutschen Datenschutzbestimmungen entspricht.

Wir akzeptieren aber auch Vollmachten, welche mit dieser im Wesentlichen übereinstimmen.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Sie als (ehemaliger) Studierender müssen diese Vollmacht unterschreiben.
  • Die Vollmacht muss im Original mit Unterschrift eingereicht werden, entweder postalisch oder per Fax.
  • Wir empfehlen, diese Vollmacht über Sie als Studierenden einzureichen.
  • Sie als Vollmachtgeber haben die Möglichkeit, die Vollmacht zeitlich zu befristen (wird empfohlen).
  • Die in der Vollmacht aufgeführten Angaben sind lediglich Vorschläge. Sie können Angaben streichen, wenn Sie nicht möchten, dass wir diese dem Bevollmächtigten bestätigen.
  • Es wird ein offizielles Schreiben des Unternehmens im Original benötigt, das die Angaben enthält, die wir bestätigen sollen.

Seit Januar 2018 gelten erstmals auch für Studentinnen umfassende gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz.

Im Fall einer Schwangerschaft, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Betreff „Mutterschutz“ an pruefungsamt[at]wiwi.uni-frankfurt[dot]de. Fügen Sie der E-Mail bitte ein Bild der Mutterschutzpassseite mit dem Entbindungstermin bei.


Die Leitung des Prüfungsamtes wird Ihr Anliegen dann entsprechend behandeln. 

Den Antrag auf Gasthörerschaft erhalten Sie im Studien-Service-Point oder Studierendensekretariat. Sie können ihn aber auch auf der Internetseite des Studien-Service-Centers herunterladen.

Ein Gasthörer kann die genehmigte Lehrveranstaltung besuchen, allerdings keine abschließende Prüfung darin ablegen.

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