Taschenrechnerdefinition des Fachbereichs

Am 04.06.2018 wurde vom Prüfungsausschuss für den Fachbereich eine Definition für einen "nicht programmierbaren und nicht grafikfähigen Taschenrechner" (nebst einer beispielhaften Positiv- und Negativliste) beschlossen.
Diese Definition soll sowohl den Studierenden als auch den Prüfenden als Hilfestellung dienen und verdeutlichen, was mit dem Hilfsmittel des "nicht programmierbaren und nicht grafikfähigen Taschenrechner" gemeint ist, wenn dieser vom Prüfer in einer Prüfung zugelassen wird.

Definition Taschenrechner (http://goethe.link/Taschenrechner)

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